Von der Unverschämtheit Kassiererinnen in Supermärkten durch Maskentragepflicht gesundheitlich zu schaden.
Hey, endlich scheint die Versorgung mit Alltagsmasken gesichert. Also erlassen wir eine Tragepflicht. Für alle. Auch für diejenigen die bereits anderweitig geschützt sind. ZUm Beispiel durch Plexiglas. Eine unablässig betonende, sie verlasse sich doch auf Experten handelnde bayerische „Politik“, ist nicht im Stande, eine dabei vor gesundheitlichen Folgen warnende Studie der „Technischen Universität München“ (LMU) zu berücksichtigen. Geht in Bayern jetzt Aktionismus vor Gesundheitsschutz für die gestern noch als Helden gefeierte arbeitende Bevölkerung? Zum Beispiel in den Geschäften. Landtagsabgeordneter Karl Straub (CSU) sieht, angeregt durch einen Supermarktbetreiber aus dem Landkreis Pfaffenhofen, Handlungsbedarf.
Wie kam es überhaupt zu derartigen Verordnungen?
Anfang Januar war Covid-19 in der Welt, in einigen asiatischen Staaten wurden erste Quarantänezonen eigerichtet doch Gesundheitsminister Spahn sah noch in der zweiten Hälfte des Januars hinsichtlich des neuartigen Coronavirus keinen „Anlass zu Unruhe oder unnötigem Alarmismus“ für Deutschland.
Diese Schlafmützigkeit, besonders im Hinblick auf medizinische Notwendigkeiten hinsichtlich dieser „mysteriösen Lungenkrankheit“ hielt sich in Deutschland auch über den Januar hinaus, obwohl die WHO Ende Januar bereits den „Gesundheitsnotstand“ ausrief und kurz danach vor einer „weltweiten Knappheit an Schutzausrüstung“ warnte.
Um die unsägliche Versagensgeschichte deutscher Politik abzukürzen, springen wir gleich zu dem Punkt, an dem, zwischenzeitlich hat ihn wohl jemand zum Jagen getragen, auch der gelernte Bankkaufmann, Bundesgesundheitsminister Spahn am 26. Februar in einer Pressekonferenz erkennen musste: „Wir befinden uns am Beginn einer Corona-Epidemie”.
Auf „wird nicht so schlimm für Deutschland“ folgten der Shutdown, also das runterfahren des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft, von der Kanzlerin moderierte Überbietungswettkämpfe zwischen den Ministerpräsidenten der Länder was denn nun noch erlaubt sein sollte, warum Bürger allein auf Parkbänken sitzend kein Buch mehr im Freien lesen dürften und andere Ungereimtheiten mehr. Im 14 tägigen Abstand folgten, Bundesland für Bundesland unterschiedlich ausgeprägte Restriktion auf Restriktion.
Was bei alledem vorerst dabei keine Rolle spielte, war außer dem dringenden Gebot zum Einhalten von Abstandsregeln, (anscheinend nur in englisch mit „Social Distancing“ erfolgreich zu kommunizieren) das medizinischen Einrichtungen vorbehaltene, für den normalen Bürger jedoch als nicht notwendig erachtete tragen von Masken am Arbeitsplatz oder in der Öffentlichkeit. Sogenannter einfacher „Mund-Nasen-Schutz“, erneut lächerlicherweise englisch mit „Community-Masken“ bezeichnete „Alltagsmasken„.
Warum „die“ Politik auf die Forderung des Maskentragens im Alltag verzichtete, wurde den Bürgern schnell klar als die beklagenswerte und von „der“ Politik zu verantwortende desolate Versorgungslage zunehmend bekannt wurde. Man kann eben nichts fordern was unerfüllbar sein würde.
Zumal Beschaffungsbemühungen offizieller Stellen für im industriellen Maßstab hergestellter Masken meist über den Wunsch nach Belieferung nicht hinauskamen. Erfreulicherweise -für „die“ Politik-machte sich in der Bevölkerung der Gedanke breit, dem Mangel durch „selber nähen“ entgegen zu wirken. Und so konnte man auch über zum Teil dubioseste Kanäle nicht nur gewagte Designvarianten sondern auch Masken aus dafür denkbar ungeeigneten Textilien erwerben.
Doch die Versorgungslage industriell hergestellter „Alltagsmasken“ entspannte sich zunehmend und „Politik“ drehte erneut an der Restriktionsschraube. Man erkannte plötzlich -für einige aber nicht unerwartet- die Dringlichkeit des Tragens von Masken beim Einkauf und im öffentlichen Nahverkehr.
Doch die Tragepflicht wird in den Bundesländern nun äußerst unterschiedlich gehandhabt. Innerhalb des Flickenteppichs der Verordnungen zur Tragepflicht, dem „Wo“ oder dem „Wer“ geriert sich Bayern besonders auffällig „allumfänglich“. Nicht nur Kunden in Geschäften, i.d.R. halten die sich weniger als 30 Minuten in Einkaufsstätten wie Supermärkten auf, nein, auch Kasslerinnen müssen nun Masken tragen. Ihr Problem dabei: Sie sitzen dort länger als nur 30 Minuten und genau das ist das Problem wie man im übernächsten Absatz lesen kann.
Eigentlich müsste den „für Gesundheit“ zuständigen Stellen der Bayerischen Staatsregierung eine Studie der „Technischen Universität München“ bekannt sein, die einer Dissertation an der „Fakultät für Medizin“ zugrunde liegt, in der der Nachweis erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen beim Tragen von mit „OP-Masken“ vergleichbaren Alltagsmasken geführt wird.
Durch das vom Maskenträger wieder einatmen des zuvor ausgeatmeten CO2 kann es bereits nach ca. 30 Minuten zu schnellerer Atmung, Herzunregelmäßigkeiten, Konzentrationsschwäche und schlechterer Feinmotorik kommen. (Die Probanden waren ausnahmslos jung und gesund)
Ein Umstand, den z.B. ein in der Fürsorgepflicht seinen Mitarbeitern gegenüber stehender verantwortungsvoll handelnder Betreiber eines Lebensmittelmarktes nicht tolerieren kann.
Juristische Auseinandersetzungen mit dem Freistaat Bayern wären die Folge.
Zumal man in anderen Bundesländern weniger restriktive, um nicht zu sagen umsichtige Vorgehensweisen präferiert. Deren Maßnahmen erinnern weniger an einen fatalen Aktionismus bei dem man „das Kind mit dem Bade ausschüttet“.
Heißt es z.B in der in Baden-Württemberg ab 27. April geltenden Verordnung zur Maskenpflicht sie gelte jedoch nicht „…. wenn es einen anderen mindestens gleichwertigen baulichen Schutz gibt, etwa für Kassierer und Kassiererinnen, die hinter einer Plexiglasscheibe arbeiten“.
Vergleichbare Ausnahme in Sachsen-Anhalt für Ladengeschäfte: „Wenn es hier z.B. Abtrennungsscheiben oder Ähnliches gibt, kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden“.
Schleswig-Holstein geht bei den Ausnahmen noch einen Schritt weiter. Die dort ab 29. April geltende Maskenpflicht „gilt nicht für Verkaufspersonal“.
Mal sehen ob sich bis Montag am §1 dieser am 21. April erlassenen Bayerischen „Notbekanntmachung“ noch etwas ändert. Andernfalls sollte sich die bayerische „Politik“ nicht wundern, wenn sich die Langmut der Bürger ob solcher Entscheidungen nicht noch schneller als erwartet in Luft auflösen wird.
Eventuell kommt durch eine diesbezügliche Initiative des Pfaffenhofener Landtagsabgeordneten Karl Straub (CSU) etwas in Bewegung. Eine Anregung eines Supermarkbetreibers aus dem Landkreis aufgreifend, sieht er einiges an Druck in der Sache aufgebaut.
update, Sonntag 26.04.2020
Plötzlich wachen auch die Gewerkschaft ver.di und erste Handelsketten auf. (Leider noch nicht in Bayern) Naja, besser spät als nie.
update, Dienstag 16.06.2020
Lang hat´s gedauert. Doch am Dienstag (16. Juli 2020) hatte man in der bayerischen Staatsregierung ein Einsehen und lockerte die Maskenpflicht für Kassiererinnen (Verkaufspersonal). Sofern sie hinter einer Plexiglasscheibe sitzen, können sie ab Montag, 22.06.2020 auf eine Maske verzichten.