Gebot der Solidarität – Landkreis nimmt Asylbewerber auf – Wohnungen gesucht

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Dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm werden, ebenso wie den anderen Landkreisen und kreisfreien Städten in Oberbayern, in denen derzeit keine Asylbewerber untergebracht sind, 20 Asylbewerber zugewiesen. Wie Thomas Schmid, Leiter des Ausländeramts am Landratsamt Pfaffenhofen, mitteilt, ist dies notwendig, um die Aufnahmefähigkeit von Asylbewerbern weiter gewährleisten zu können.

Im Landkreis Pfaffenhofen wird seit 2005 keine Gemeinschaftsunterkunft von der Regierung von Oberbayern mehr betrieben. Es ist daher auch eine Frage der Solidarität, in dieser Notsituation zu helfen sowie ein Gebot der Menschlichkeit, innerhalb der Landkreisgemeinschaft menschenwürdigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen“, so Landrat Martin Wolf.

Thomas Schmid (rechts) und Walter Schlegl bearbeiten am Landratsamt Asylangelegenheiten.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verzeichnet seit 2009 einen stetigen Anstieg der Asylbewerber. Die Aufnahmekapazitäten für Asylbewerber in Bayern stoßen daher zunehmend an ihre Grenzen. Dies hat in jüngster Vergangenheit dazu geführt, dass die für die Unterbringung von Asylbewerbern zuständigen Regierungen Probleme hatten, auf den unvorhergesehenen starken Zugang zu reagieren, weil die Suche und Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften entsprechend zeitaufwendig ist.

Die angespannte Belegungssituation in den Aufnahmeeinrichtungen in Zirndorf und München hat sich nun in den letzten Wochen und Tagen erneut weiter verschärft, so dass den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten in einem ersten Schritt 20 Asylbewerber zur dezentralen Unterbringung zugewiesen werden“, so Thomas Schmid. Entsprechung der Verteilungsquote im Regierungsbezirk Oberbayern und bei einer Zahl von insgesamt 3.000 Asylsuchenden, müsste der Landkreis Pfaffenhofen etwa 80 Personen aufnehmen. Noch ist nicht entschieden, wann und wie viele der 80 Personen dem Landkreis zugeteilt werden.

20 Asylbewerber werden allerdings bereits in den nächsten 14 Tagen erwartet. Die Kosten für Unterbringung und Versorgung trägt der Freistaat Bayern.

Thomas Schmid: „Ausländer die einen Asylantrag gestellt haben, sollen in der Regel während des Verfahrens in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden. Erfolgt die Anerkennung als Asylberechtigter, endet diese Verpflichtung. Die Person kann sich im ganzen Bundesgebiet niederlassen. Wird die Anerkennung verweigert und ist eine Rückführung in das Heimatland nicht möglich, so kann, falls es die wirtschaftliche Situation der Person zulässt und auch die Straffreiheit gewährleistet war, eine Ausnahme von dieser Verpflichtung gewährt werden.

Dieser geduldete Personenkreis darf dann ebenfalls außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften ihren Wohnsitz begründen. Hinsichtlich des Asylantrages wird eine Verfahrensdauer von zwei bis drei Jahren und der dazugehörigen Verpflichtung zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft gesehen.

Wer zum nächstmöglichen Zeitpunkt bezugsfertigen Wohnraum für Asylbewerber zur Verfügung stellen kann, wird gebeten, sich mit Thomas Schmid unter Tel. 08441 27-550 in Verbindung zu setzen. Maklerangebote sind erwünscht.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge meldet (BAMF):

In der Zeit von Januar bis Oktober 2011 haben insgesamt 36.583 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (32.653 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 3.930 Personen (12,0 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Oktober 2011:

Nr. Land Personen

1.

Afghanistan

6.674

2.

Irak

4.922

3.

Serbien

2.826

4.

Iran

2.666

5.

Syrien

2.142

6.

Pakistan

1.773

7.

Russische Föderation

1.389

8.

Türkei

1.314

9.

Kosovo

1.133

10.

Mazedonien

832

 

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