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CSU praktiziert bei der Kreistagswahl eine spezielle Form der „Persönlichkeitswahl“
Da hat man einige Tage nicht aufgepasst und schon haben die von der CSU in Geisenfeld die Stadtratskandidaten ausgetauscht. Damit man das auch mitbekommt, prangt am Ortausgang ein besonders großes Breitwandwahlplakat, doch von den 4 darauf abgebildeten Gestalten kennt man nur eine. Diese eine stammt zudem aus einem Nachbarort, stand letzten Herbst schon mal für etwas anderes zur Wahl und weil sie es dort anscheinend nicht schaffte, steht sie jetzt in Geisenfeld erneut zur Wahl. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Wo sind die örtlichen Kandidaten abgeblieben?
Kommunalwahlen seien Persönlichkeitswahlen. Heißt es. Da fragt man sich als Wähler, wieso in allen größeren Orten des Landkreises von der CSU 4 Personen plakatiert werden, die man nur in drei Gemeinden in die Rathäuser wählen kann. Personen, die vielen Landkreisbürgern weder vom Namen her, noch durch eigenes Erleben bekannt sind.
Wie soll man zum Beispiel als Geisenfelder guten Gewissens -und in vollstem Vertrauen- eine Person wegen ihrer Persönlichkeitskriterien wählen, die man weder kennt noch kennen möchte?
Genau das aber möchten die Parteien. Am augenfälligsten macht es die CSU mit diesem Großplakat für die (nicht beschriftete) Kreistagswahl deutlich.
Was möchten uns die für das Plakat Verantwortlichen damit wohl sagen:
Was interessieren uns „deine“ örtlichen Kandidaten, nimm die, die wir dir in genau dieser Reihenfolge auf die Liste gedruckt haben.
Deshalb last uns kumulieren, panaschieren und Kandidaten von den Listen streichen!
Als Wähler, zumal als bayerischer Wähler sollte man sich gerade deshalb an die wählerfreundlichen Eigenarten des Bayerischen Kommunalwahlrechts erinnern.
Unter Einhaltung bestimmter Vorgaben kann man bei der anstehenden Kommunalwahl nach Herzenslust Kandidaten streichen und deren von den Parteien vorgegebene Reihenfolge verändert indem man seine Stimmen häufelt oder wild verteilt.
Im (Wahl) Lokal „Zur Fröhlichen Stimmabgabe“ kann man sich also das Gemeinderatsmenü, das Stadt- oder Kreistagsmenü frei von parteipolitischer Bevormundung zusammenstellen. Man kann sogar Kandidaten von verschiedenen Listen und Parteien durcheinander ankreuzen. (Unter Beachtung bestimmter Vorgaben*)
Machen sie den Parteistrategen einen Strich durch die Rechnung und kreuzen sie auf der Kreistagsliste bevorzugt „ihre“ örtlichen Kandidaten an. Nur die „Örtlichen“ können den Heimatort im Kreistag angemessen vertreten!
Wenn sie jetzt nicht sicher sind,
wie man panaschiert, kumuliert und vor allem wie sie mit den Stimmen hantieren dürfen ….
klicken sie auf nachfolgendes Bild und sie können es ÜBEN.
(Vorgaben*: Sie können so viele Stimmen vergeben, wie Gemeinde- Stadt- oder Kreisräte zu wählen sind. Für den Geisenfelder Stadtrat haben sie zum Beispiel 24 Stimmen, da 24 Stadträte zu wählen sind. Auf der Kreistagsliste haben alle Wähler im Landkreis Pfaffenhofen -unabhängig in welcher Gemeinde sie wählen- 60 Stimmen zu vergeben, da im Kreistag 60 Kreisräte zu wählen sind. Besonderheit: Sie können einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. Doch achten sie auf ihr Gesamtstimmenzahl)