Fehlende Finanzierungskonzepte und andere unzureichende Unterlagen
Wurden wichtige, für die Bewertung der INVG-Problematik unerlässliche Unterlagen erst unmittelbar vor der Sitzung verteilt, so waren die Klagen des Gremiums über unzureichende oder nachgereichte Unterlagen im weiteren Verlauf dieser Stadtratssitzung nicht zu überhören. Werden nach den „Spielregeln“ der Bayerischen Gemeindeordnung die Beratungsgegenstände vom Bürgermeister vorbereitet und die Informationen darüber rechtzeitig mit der Ladung zur Stadtratssitzung verschickt, reicht es nach allgemeiner Rechtsauffassung aus, einer sogenannten „objektiven Informationspflicht“ nachzukommen. Es liegt also im Ermessen des Bürgermeisters, auf welche Art und Weise er den Informationsanspruch der Stadträte erfüllt.
Selbstverständlich liegt es aber auch im „subjektiven Ermessen“ jedes einzelnen Stadtrats, schlechten Stil und unzureichende Unterlagen als solche zu erkennen. (in Geisenfeld werden Ladung und Unterlagen i.d. Regel 7 Tage vor Sitzungstermin verschickt)
Hatte in der Vergangenheit so mancher Antrag nur sehr zögerlich Eingang in die Liste der Tagesordnungen gefunden, so überraschte des Bürgermeisters Erklärung über seine nachgereichten Unterlagen. „Ich schaue ja, dass Anträge möglichst zeitnah behandelt werden„. Das Lachen der Stadträte war ihm sicher.
Die Auslegung einer Einbeziehungssatzung in Unterpindhart wurde so mit 11-8 Stimmen durchgezogen (Str.Böhm:“Hier muß ich Stadtrat Schranner ausnahmsweise recht geben. Es sollten schon alle dazu notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorliegen„) und gegen Ende der Sitzung spielten unzureichende Unterlagen erneut eine große Rolle.
Geisenfelder Besonderheiten
Ging es beim 12. von insgesamt 15 Tagesordnungspunkten vordergründig „nur“ um einen Antrag des Schützenvereins „Alpenrose“ um Überlassung eines Grundstücks und die städtische Kostenbeteiligung beim Neubau des Dorfheimes, so wurden bei der Diskussion über den Kostenrahmen des Ilmendorfer Bauvorhabens Geisenfelder Besonderheiten deutlich.
Bei schon länger zurückliegenden Vorgesprächen kam man überein, den maroden Bau nicht mehr zu renovieren sondern ein neues Gebäude zu errichten. Damit Zuschüsse in Höhe von ca. 60.000 Euro aus dem Programm „Dorferneuerung“ fließen, dürfe die Stadt zwar nicht als Bauherr auftreten, dafür aber das Grundstück in Erbpacht überlassen. Unter der Bedingung, die „Dorferneuerung“ gewähre diesen Zuschuss, würde die Stadt sich in gleicher Höhe mit einem Zuschuss beteiligen. (Vom Sportschützenbund seien zusätzliche 30.000 Euro zu erwarten) Die Errichtung des Gebäudes würde vom Verein in Eigenleistung erbracht werden, wobei der vorherige Abriss ebenfalls von den Vereinsmitgliedern in Eigenleistung getragen wird. Aus Gründen der Kostenreduktion.
Für dieses Vorhaben wurden im Geisenfelder Haushalt die dafür veranschlagten Mittel bereits eingestellt. Dummerweise auch ein Betrag in Höhe von 40.000 Euro für die Abbrucharbeiten.
Und an diesen 40.000 Euro, die ja wegen der Eigenleistung der Mitglieder gar nicht anfallen dürften, entzündete sich die Debatte. Als Verein könne man zwar heute noch kein schlüssiges Finanzierungskonzept vorlegen, „aber diese 40.000 Euro wollen wir haben„, warf sich der für Ilmendorf zuständige Stadtrat Franz Wittmann in die Brust. Der als Zuschauer anwesende Vereinsvorsitzende des Schützenvereins sprang ihm nach Erteilung des Wortes bei, und stellte einen Finanzplan nach der Mitgliederversammlung Ende Oktober in Aussicht.
Man wolle heute nur vom Stadtrat in Erfahrung bringen, mit wie viel Geld sich die Stadt schlussendlich am Bau beteiligen wolle. Inklusive der 40.000 Euro!
In der Regel müsste zuerst ein Finanzierungsplan des Vereins vorliegen, danach könne man über städtische Zuwendungen entscheiden, grummelte es aus dem Gremium. Der dieser Sitzung beiwohnende Herr des städtischen Geldes, Kämmerer Hans Thaller, rechnete bei diesem Bauvorhaben mit Kosten von über 500.000 Euro für den Verein. Wobei sich dieser Betrag um die durch Eigenleistung erbrachten Leistungen reduziere. Die vom Verein eingeforderten 40.000 Euro für die Abbrucharbeiten seien nie Bestandteil einer Zuschussüberlegung gewesen, und nur wegen finanztechnischer Überlegungen im Haushalt eingestellt worden.
(Von den „theoretischen“ 40.000 Euro sollten ca. 30.000 Euro erst gar nicht anfallen, da sie über Eigenleistung eingespart werden sollten. Würde man nun diesen eingesparten Betrag als zusätzlichen Zuschuss an den Verein auszahlen, hätte die Stadt am Ende nichts eingespart)
Gleichzeitig wies Thaller auf die städtische Fürsorgepflicht gegenüber dem Verein hin, nachdem die Stadt den Verein vor finanziellen Abenteuern schützen müsse.
Dieser Pflicht könne die Stadt aber nur nachkommen, wen der Verein einen tragfähigen Finanzierungsplan vorlege.
Trotz der offensichtlichen Ungereimtheiten, einer unüblichen Vorwegnahme städtischer Zuschusszusagen bei unausgegorener Gesamtfinanzierung und der Aussage von Stadträten, bei vergleichbaren Bauvorhaben noch nie einen Zuschuss von insgesamt 100.000 Euro bewilligt zu haben: 60.000 Euro Bauzuschuss plus 40.000 Euro für den Abriss wurden dem Verein genehmigt. Mit 18 zu 1 Stimmen.
Hatten in der Debatte mehrere Stadträte deutlich ihr Unbehagen über diese Vorgehensweise bekundet, blieb am Ende jedoch nur eine Stadträtin bei ihrer Ablehnung. „Mit dieser Tischvorlage kann ich nichts anfangen“ begründete die Bankkauffrau Gerda Hetzenecker ihre ablehnende Haltung. Eine Entscheidung könne sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen nicht treffen. Sachverstand behielt hier die Oberhand vor einer halb garen politischen Entscheidung.
Hatte nur sie als einzige erkannt, dass hier eventuell ein Fass ohne Boden geöffnet wurde?
Dass die Stadt Nachforderungen des Vereins mit dem Vermerk „Auschluss der Stadt bei Wegfall von Teilfinanzierungen“ im Beschluss zwar verhindern möchte, jedoch am Ende der Maßnahme den Verein auf unerledigten Rechnungen nicht sitzen lassen kann.
Selbst wenn der Verein dem Stadtrat einen Finanzierungsplan erst nach Ende der Baumaßnahme vorlegt (ein konkretes Vorlagedatum wurde im Beschluss nicht genannt) hat er die städtische Zuschusszusage in der Tasche, und für sich alles richtig gemacht. Das „Dorfheim“ steht, der Bürgermeister hat neue Freunde gefunden und über eventuell offene Rechnungen dürfen sich andere Gedanken machen.
Geisenfeld täte es gut, wenn sich im Stadtrat finanzieller Sachverstand durchsetzen würde. Auch auf die Gefahr, von betriebswirtschaftlichen Laienspielern als „Krämer*“ bezeichnet zu werden.
(*siehe Teil 1 der Nachbetrachtung)