Beeinträchtigung des Fischbestandes in der Donau

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E.ON überarbeitet Gewässernutzung in Irsching

Die E.ON Kraftwerke GmbH hat ihren Antrag auf Änderung verschiedener wasserrechtlicher Auflagen vom 20.06.2011 für Block 4 und 5 im Kraftwerk Irsching zurück genommen. Er soll zu einem späteren Zeitpunkt in geänderter Form neu gestellt werden.

Darauf hat das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm jetzt in einer Pressemitteilung hingewiesen. Der Antrag hatte im Jahre 2011 u.a. im Landkreis Kelheim für Aufsehen gesorgt, weil die dortigen Fischereiverbände und der Bund Naturschutz eine Beeinträchtigung des Fischbestandes bzw. der Gewässerökologie befürchteten. In den Genehmigungsbescheiden aus dem Jahre 2008 wurde u.a. geregelt, wie viel Wasser der Antragsteller aus der Donau entnehmen und wieder einleiten darf, wann, wie schnell und wie stark bei dieser Prozedur die Donau erwärmt werden darf und wie hoch die Sauerstoffkonzentration des Donauwassers sein muss.

Wie das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm betont, sei die Rücknahme des Antrages nach einem Gespräch mit den zuständigen Fach- und Genehmigungsbehörden sowie dem zuständigen gewässerökologischen Gutachter am 17.10.2012 erfolgt. Das Landratsamt hat das wasserrechtliche Verfahren mit Bescheid vom 08.01.2013 eingestellt.

Wie jedoch aus der Behörde weiter verlautete, hat E.ON Kraftwerke GmbH angekündigt, für die weiterhin relevanten Punkte der Gewässerbenutzung einen neu formulierten und detaillierteren Antrag zu stellen. Dazu soll ein mit den Fachbehörden abgestimmtes Gutachten bezüglich der Auswirkungen der beantragten Änderungen auf die Gewässerökologie der Donau vorgelegt.

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