Bierfeiertage

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Am 23. April können die Liebhaber des gepflegten Bieres den Erlass des bayerischen Reinheitsgebots aus dem Jahr 1516 feiern. In den eigenen vier Wänden oder in der nahen Gastwirtschaft. Am besten gleich im Biergarten. Diese „Vollzugsanstalten der bayrischen Trink- und Sozialkultur *“ feiern heuer ihr offizielles 200-jähriges Bestehen.

200 Jahre Biergarten.
Seit dem Jahr 1812 mit offizieller Erlaubnis des bayerischen Königs Max I. Joseph

Am 4. Januar jährte sich der offizielle Erlass der Biergartenverordnung zum 200. Mal.
Die Entstehung der Biergärten geht auf die bayerische Brauordnung aus dem Jahr 1539 zurück. Wegen drohender Brandgefahr durfte nur zwischen dem 19. September und 23. April gebraut werden. Für die Zeit dazwischen legten die Brauer einen Biervorrat an, der aber kühl bleiben musste. Zunächst versuchte man es in München in Kellern am Isarhochufer.

Durch den drohenden Grundwasserspiegel konnten die Keller aber nicht tief genug angelegt werden. Erst schattige Bäume und Natureis hielten das Bier den Sommer über frisch.

Die Brauer wollten nun ihr Produkt direkt an die Gäste ausschenken, sehr zum Missfallen der Wirte. Da kam es zu einem Kompromiss: Die Brauer durften zwar Bier ausschenken, aber kein Essen verkaufen. Das durfte in die Gärten mitgebracht werden.Dabei ist es in vielen süddeutschen Biergärten bis heute geblieben.

Wer kennt ihn nicht den fragenden Blick der „Zu’groasten“, wenn Einheimische in den Biergarten kommen, sich an einen Tisch setzen und Tischdecke sowie mitgebrachte Speisen auspacken. „Ist das denn überhaupt erlaubt?“ liest man dann in den Augen Vieler.

In manchen Biergärten kann man seine Mahlzeit inzwischen aber auch am Stand kaufen oder bei der Bedienung bestellen. Dennoch bleiben auch heute viele Familien und Cliquen dem sommerlichen Ritual treu: Sie packen Krautsalat, Brezeln und Leberkäse in einen Korb und ziehen in die Biergärten.

Sind sie fit für den Biergarten? Hier geht’s zum „Biergarten-Quiz

* Ausspruch des bayerischen Oberlandesanwalts Martin Bauer a. D.

23. April / Tag des Bieres

Mit dem Tag des Deutschen Bieres wird seit 1994 von den deutschen Bierbrauern der in Ingolstadt proklamierte Erlass des bayerischen Reinheitsgebots im Jahr 1516 gefeiert. Der Tag des Deutschen Bieres findet jährlich am 23. April statt, dem Jahrestag des Erlasses.

Trotz der bewussten Beschränkung auf die vier natürlichen Zutaten
Wasser, Hopfen und Gerste (die Hefe wurde erst später erwähnt, als man in der Lage war, Hefe herzustellen) bietet das Reinheitsgebot eine Sortenvielfalt, was eindrucksvoll durch die mehr als 5.000 unterschiedlichen Biermarken unter Beweis gestellt wird.

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