Demnächst flattert den Geisenfelder Haus- u. Grundbesitzern neue Gebührenbescheide für die Abwasserberechnung ins Haus. Dazu wurde eine neue Entwässerungssatzung und die dazugehörige Beitrags- und Gebührensatzung zur EWS (Entwässerungssatzung) im Stadtrat einstimmig beschlossen. (Sitzung vom 10.12.09) Die Stadt Geisenfeld ist auf Grund der Rechtssprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gehalten, die bisherige Abwassergebühr zu splitten. (Entscheidung vom 31.03.2003, Az: 23 B 02.1936 und vom 17.02.2005, Az: 23 BV 04.1729) Die neue Abwassergebühr wird nun getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasseranteil erhoben und soll so gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen. Ändert sich bei der Berechnung des Schmutzwassers vorerst nichts – Schmutzwasser ist das Abwasser, das in Häusern oder Gebäuden anfällt (zum Beispiel Spülwasser, Wasser aus der Dusche oder der Toilette) – so wird das in den Kanal eingeleitete Niederschlagswasser von Dächern, Straßen und versiegelten, das heißt wasserundurchlässigen Grundstücksflächen neu berechnet. Die neue Niederschlagswassergebühr …
Weiter lesenDas leblose Herz der Stadt
Jede Stadt, die auf sich hält, hat einen oder mehrere zentrale Plätze, auf denen sich ein großer Teil des öffentlichen Lebens abspielt. Hier begegnen sich die Bürger, kaufen ein, diskutieren, feiern, sitzen in Cafes, demonstrieren, erleben Attraktionen. Dafür gibt es zehntausend Beispiele: den Bismarckplatz in Regensburg , den Marienplatz in München, die Piazza Navona in Rom , den Waltherplatz in Bolzano, aber auch zahllose gelungene Plätze in kleineren Städten. Empfehlenswert dazu das Buch „Stadtplätze. Architektur und Freiraumplanung“ von Jürgen Knirsch. In den achtziger Jahren, als viel herrenloses öffentliches Geld unterwegs war, kam man auf die Idee, die Innenstädte zu sanieren. Aber die Baumaßnahmen erschöpften sich in endlosen Pflasterungen. Der Stein der Weisen war für einfallslose Kommunalpolitiker der Pflasterstein. Die Pseudo-Sanierungen hatten für die Kommunen auch noch den Vorteil, dass die Kosten in wesentlichen Teilen von den Anliegern getragen …
Weiter lesenDas Gespenst der Enteignung
oder der Kontrollverlust des Geisenfelder Bürgermeisters Dieser Beitrag wurde bisher x aufgerufen. Es war eine filmreife Szene. Ein Stadtbürgermeister betritt ungebeten einen Versammlungsraum und mischt sich in die nicht öffentliche Ausschusssitzung einer Jagdgenossenschaft.Zu diesem Treffen waren der gewählte Jagdausschuss sowie die Landwirte, die größere eigene Flächen noch selbst nutzen, geladen. Es ging um die Vor- und Nachteile einer Flurbereinigung und damit verbunden um die Ängste von Grundeigentümern vor einer Zwangsenteignung bzw. vor einer aufgezwungenen Flurbereinigung. Das plötzliche Auftauchen des Bürgermeisters, der nicht eingeladen war, wird als Ungehörigkeit empfunden. Die verdutzten Anwesenden versuchen es mit Höflichkeit. Dem Bürgermeister wird ein Grußwort gestattet, danach bittet man ihn höflich aber bestimmt, die Versammlung zu verlassen, denn die betroffenen Grundbesitzer wollen erstmal unter sich abstimmen und sich beraten lassen. Da rastet der Bürgermeister aus. Er knallt die Bierflasche auf den Tisch und …
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