Der Startschuss zur Wahl des Geisenfelder Jugendparlamentes ist gefallen. Bereits vor über einem Jahr. Nach 17 Monaten darf nun auch gewählt werden. Von 20. Januar bis 28. Januar 2010 kann an unterschiedlichen Orten in Geisenfeld gewählt werden. (Link zur Vorstellung der Kandidaten) „Der Stadtrat beschließt, ein Jugendparlament einzurichten„. So lautete der einstimmige Beschluss des Geisenfelder Stadtparlaments vom 18. September 2008. Und weiter: „Zu diesem Zwecke werden sich die verschiedenen Vertreter der Fraktionen und Herr 1 .Bürgermeister Staudter zusammensetzen und die Einzelheiten ausarbeiten.“ Man stelle sich vor, dieser Personenkreis müsste eine Hilfsaktion für das gerade von einem Erdbeben heimgesuchte Haiti organisieren oder „ausarbeiten“. Mag man sich gar nicht vorstellen. Die Mühlen im Rathaus mahlen eben langsam. Sehr langsam. Eine weitere, in solchen Fällen gern genommene Redensart würde hier auch nicht helfen: „Was lange währt, wird endlich gut“. So gut …
Weiter lesenWissen die im Stadtrat überhaupt was sie da tun?
Der schlampige Umgang des Stadtrats mit einer Rechtsvorschrift. „Ja wenn man sich bei der Arbeit unserer Verwaltung auf gar nichts mehr verlassen kann, dann können wir Feierabendstadträte uns gleich als hauptberufliche Stadträte anstellen lassen“. So die Äußerung mehrerer Stadträte im Gespräch mit Bürgersicht.de auf die Feststellung, der Geisenfelder Stadtrat arbeite auf der Grundlage einer „schlampigen“ Geschäftsordnung. Schlampig deshalb, weil sie gleich in mehreren Punkten im offensichtlichen Widerspruch zur gängigen Stadtratsarbeit steht. Nur hat das bis heute keiner der 21 Stadträte bemerkt, inklusiv dem Leiter der Gemeindeverwaltung, Bürgermeister Christian Staudter. Als Bürger muss man den Eindruck gewinnen, die mit der Wahrnehmung unserer Interessen betrauten und von uns in das Stadtparlament gewählten Stadträte beschließen zwar viel, überblicken dabei zuweilen manchen Beschluss in seiner Tragweite nicht immer, kontrollieren aber vor allem ihre eigenen Beschlüsse nicht. Angefertigte Niederschriften von Stadtratssitzungen werden in …
Weiter lesenRegen kostet jetzt extra
Demnächst flattert den Geisenfelder Haus- u. Grundbesitzern neue Gebührenbescheide für die Abwasserberechnung ins Haus. Dazu wurde eine neue Entwässerungssatzung und die dazugehörige Beitrags- und Gebührensatzung zur EWS (Entwässerungssatzung) im Stadtrat einstimmig beschlossen. (Sitzung vom 10.12.09) Die Stadt Geisenfeld ist auf Grund der Rechtssprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gehalten, die bisherige Abwassergebühr zu splitten. (Entscheidung vom 31.03.2003, Az: 23 B 02.1936 und vom 17.02.2005, Az: 23 BV 04.1729) Die neue Abwassergebühr wird nun getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasseranteil erhoben und soll so gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen. Ändert sich bei der Berechnung des Schmutzwassers vorerst nichts – Schmutzwasser ist das Abwasser, das in Häusern oder Gebäuden anfällt (zum Beispiel Spülwasser, Wasser aus der Dusche oder der Toilette) – so wird das in den Kanal eingeleitete Niederschlagswasser von Dächern, Straßen und versiegelten, das heißt wasserundurchlässigen Grundstücksflächen neu berechnet. Die neue Niederschlagswassergebühr …
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