Fall Mollath – Approbationsentzug für fahrlässige Gutachter gefordert

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Deutliche Position zweier angesehener Ärzte aus dem Landkreis Pfaffenhofen

 Sehr deutliche Worte zu den skandalösen Unregelmäßigkeiten im Fall Gustl  Mollath finden zwei Ärzte aus dem nördlichen Landkreis. Sie geißeln -u.a. in einem Leserbrief– das Verhalten der Justizministerin Dr. Beate Merk im Fall Gustl Mollath, über den wir bereits berichtet haben. Frau Merk habe mit ihrer erbarmungslosen Gleichgültigkeit Gustl Mollath ein weiteres Jahr in psychiatrischer Gefangenschaft beschert.

Die Ärzte Anton Mucha und Dr. Lorenz Eberle, beides gestandene Hausärzte aus dem Landkreis sind besonders entsetzt über die Inkompetenz und Fahrlässigkeit mit der  Gutachten zuungunsten von Gustl Mollath verfasst wurden.

Wir haben dazu Dr. Eberle befragt. Er stellte fest, dass Wahnvorstellungen keineswegs ein ausreichender Grund seien, um Patienten einzusperren. Einzig die Gefahr, die von einem Menschen ausgehe, rechtfertige eine Unterbringung. Wenn man sich alle Verfügbaren Informationen zu Gustl Mollath ansieht, so findet man seit sechs Jahren nicht die Spur von Gewalttätigkeit oder Aggression.

Der angebliche Angriff gegen seine Frau fand vor elf Jahren statt. Er wurde nur von der damaligen Ehefrau behauptet, ist aber keineswegs bewiesen. Ebenso verhält es sich mit einigen angeblich zerstochenen Reifen. Alle diese Handlungen zusammen hätten, falls man sie hätte beweisen können, vermutlich zu einer Geldstrafe geführt.

Fragwürdig bis schlicht falsch – Fakten widersprechen der Ministerin.

Justizministerin Beate Merk hat sich am Dienstag in der „Münchner Runde“ des Bayerischen Fernsehens zum Fall Gustl Mollath geäußert. Dabei kollidiereten ihre Aussagen mit der Aktenlage, dokumentiert die „SZ“ in einem „Faktencheck„.

Entscheidend ist die Frage, ob von Mollath über alle die Jahre eine konkrete und andauernde Gefahr ausgeht bzw. ausging. Kein Psychiater hat dafür bisher auch nur den geringsten Beweis vorgelegt.

Somit wäre die „Gefangenschaft“ von Mollath rechtswidrig.

Im Rahmen unserer Gesetze ein Verbrechen. Ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Und auch dieser Vorwurf steht in Raum: Gemeinschaftlich begangen von Gutachtern, Staatsanwälten und Richtern.

Gustl Mollath muss ohne weitere Diskussion und Untersuchung sofort, an diesem Tag, in dieser Stunde, freigelassen werden. 

Sieben Jahre ohne jegliche Aussicht

Aber genießen wir in diesem Zusammenhang das bizarre Interview unserer Noch- Innenministerin Merk. Die Dame faselt hier fortlaufend und in kindlichem Trotz  von der bestehenden Gefährlichkeit von Herrn Mollath. Nicht nur, dass ihr offenbar die geringste Menschenkenntnis fehlt (man muss sich nur Mollath im Link ansehen), Frau Merk ist darüber hinaus intellektuell nicht fähig die Akten zum Fall zu analysieren.

In diesen Akten fehlt der geringste Hinweis auf eine Aggressivität Mollaths seit er sich in der psychiatrischen Haft befindet.

Dazu Dr. Eberle: „Sowohl bei den Gutachtern als auch bei den Richtern wurden hier elementare Regeln missachtet und sämtliche Standards unterschritten. Das war und ist Dritte-Welt-Justiz. Als Hausarzt, als Notarzt und im ärztlichen Notdienst hat man es immer wieder mit dem Problem der Selbst- und Gemeingefahr zu tun. Hier muss man sich vor einer Entscheidung wirklich prüfen und im Zweifelsfall sehr zurückhaltend sein. Auch die Richter im Landkreis haben sich bei Fragen der Unterbringung nach meinem Wissen immer korrekt verhalten.

Umso schwerwiegender sind die Verfehlungen der Gutachter im Fall Mollath zu werten. Hier haben Ärzte meiner Meinung nach berufswidrig gehandelt und einen furchtbaren Schaden angerichtet. Deshalb fordern wir berufsrechtliche Maßnahmen von der Ärztekammer bis hin zum Approbationsentzug.

Über nonbescher

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