Landkreis PAF fördert mit über 185.000 Euro Jugend, Senioren und Sport

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Gute Gelegenheit, einheimische Sportler zur Sportlerehrung 2014 anzumelden

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm hat im Jahr 2014 für die Jugendarbeit Fördermittel in Höhe von insgesamt 44.000 € zur Verfügung gestellt. Wie Kreiskämmerer Walter Reisinger dazu mitteilte, hat der Kreisjugendring diese Zuschüsse an Jugendgruppen im Landkreis weitergeleitet und seine eigenen Maßnahmen damit finanziert.

Für Zuschüsse nach den neuen Sportförderrichtlinien und die allgemeine Sportförderung hat der Landkreis insgesamt rund 139.000 € ausgegeben. Davon profitieren Jugendliche und Senioren gleichermaßen. Zusätzlich wurden im vergangenen Jahr 23 Seniorentreffen von Vereinen und Pfarreien mit rund 2.600 Euro gefördert.

Sportlerehrung 2014 – Erfolgreiche Sportler jetzt melden

Auch in diesem Jahr werden die Sportler, die 2014 überregional erfolgreich waren, im Rahmen der schon traditionellen Sportler-ehrung des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm geehrt. Das Landratsamt bittet daher alle Sport- und Schützenvereine, die für eine Ehrung in Frage kommenden Sportler bis spätestens 18. Februar 2015 zu melden. Auch Sportler, die die Kriterien für eine Ehrung erfüllen und im Landkreis Pfaffenhofen wohnen, aber einem Verein außerhalb des Landkreises angehören, können eine Auszeichnung beim Landratsamt selbst beantragen oder beantragen lassen.

Geehrt werden u.a. Einzelsportler, die Platz eins bis drei bei Bayer. Meisterschaften, Platz eins bis acht bei Deutschen Meisterschaften, Platz eins bis fünfzehn bei Europameisterschaften oder Platz eins bis zwanzig bei Weltmeisterschaften erreicht haben.

Ebenso reicht eine Teilnahme an einer Olympiade. Die Ehrenordnung und das entsprechende Formblatt können im Büro des Landrats unter Tel. 08441 27394 bei Astrid Appel angefordert werden. Diese steht auch für Fragen zur Verfügung.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass aus organisatorischen Gründen nur die Vereine berücksichtigt werden können, die ihre Meldungen fristgerecht einreichen. Ebenso können nur die Meldungen bearbeitet werden, bei denen die aufgeführten Erfolge mittels Siegerurkunde bzw. Bestätigung vom Fachverband belegt sind.

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