Strack Zimmermann straffrei als „Kriegstreiberin“ bezeichnet.

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Mit starken Ansagen, oder unflätigen Aussagen bei Auftritten hat es die „Panzertante mit Haarhelm“ (taz) z. B. geschafft, in den ersten 12 Monaten des Ukrainekriegs zur meist zitierten Person in den Leitmedien zu werden. (Inhaltsanalyse der deutschen Medienberichterstattung zum Ukrainekrieg, S. Fischer Verlage)

Die Rede ist von Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Bundestagsabgeordnete der FDP und Vorsitzende des Verteidigungsausschuss. Sie sei „streitbar“ sagt sie über sich selbst und verpackt diese Aussage in einer in Buchform erschienen „Streitschrift“ gleichen Titels. Da mag es einem wie Hohn vorkommen, wenn Strack-Zimmermann im Buch zwar die Meinung vertritt, „Nur wer stark ist, wird nicht angegriffen“, doch die Realität darauf keine Rücksicht nimmt. Wer wie „MASZ“ (FDP-Werbung) polarisiert und andersdenkende kritisiert, „muss sich ein dickes Fell zulegen“ (MASZ in „Business Insider“) wenn man selber kritisiert und eben doch angegriffen wird.

Doch dieses Fell scheint nicht dick genug zu sein, denn auf vermeintliche Beleidigungen unter diesen Kritiken reagiert „MASZ“ mit hunderten von Strafanzeigen und Abmahnung und Klagen auf Schmerzensgeld.

So stellte sie z.B. wegen der Bezeichnung sie sei eine „Kriegstreiberin“ eine Strafanzeige  …….. doch die Strafanzeige wurde in Düsseldorf am 29. April 2024 vom Strafgericht abgewiesen. Das Verfahren endete mit einem Freispruch für die Beklagte, da „es sich bei der Bezeichnung um eine Äußerung im politischen Meinungskampf gehandelt hatte“, berichtet der Anwalt der Beklagten.

Eine Woche zuvor hatte dieser Anwalt die Einstellung eines Verfahrens erreicht (Umgangssprachlich ein Freispruch 2. Klasse), in dem sein Mandant „MASZ“ als Faschistin bezeichnete.

Warum die Mainstream-Medien zwar weiterhin ausgiebig über das grimmige Sturmgeschütz der FDP berichten, jedoch diese Fälle von abgewiesenen Strafanzeigen verschweigen oder, wenn doch, hinter Bezahlschranken verstecken, darüber kann man nur spekulieren. Sollen die Bürger nicht mitbekommen, dass nicht jede Meinungsäußerung von Gerichten gleich als Ehrverletzung oder „Hass und Hetze“ gewertet wird?

Warum sollen die Bürger nicht erfahren, dass eine robust austeilende, und äußerst klagefreudige Bundestagsabgeordnete und Kandidatin für das EU-Parlament straffrei als „Brechmittel“ (Offenbacher Amtsgericht: Urteil 23.01.2024) oder „Kriegstreiberin“ bezeichnet wurde?

Würde man schlafende Hunde wecken, wenn bei Kritikern von Strack-Zimmermann Post eintrudeln würde, und diese lieber einen Anwalt zwecks gerichtlicher Auseinandersetzung aufsuchen würden, statt ängstlich sofort einen Strafbefehl „wegen Beleidigung“ zu akzeptieren?

Ob die Leitmedien diese selektive Berichterstattung über Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann bis zum EU-Wahlabend am Sonntag, den 9. Juni 2024 durchhalten können, immerhin stehen bis dahin noch einige Gerichtstermine bezüglich der klagefreudigen EU-Kandidatin an, wird man abwarten müssen.   

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Über Bernd Schuhböck

Nicht nach heutigen, jedoch nach den Maßstäben der Ära Willy Brandt politisch eher linksliberal. Wer ihn missverstehen möchte, nennt ihn einen Sozialromantiker. Wer ihn kennt, wertkonservativ und mit zu viel Ethos für einen Bayer. Der Mann für´s kommunale, soziale oder sonstwie politische. Oder für Themen, für die sich keiner fand, der sie aufgreifen wollte.

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