Weiteres Gewerbegebiet für Ilmendorf abgelehnt -Update Nr 7- BI-Initiatoren wollen Stadtratsmandat

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Die Updates zum „Ilmendorfer Gewerbegebiet“  in Geisenfeld (es wurde bekanntlich durch einen Bürgerentscheid verhindert) sind fast noch interessanter als der ursprüngliche Artikel dazu.

Abseits der allgemein zu beobachtenden Bequemlichkeitsverblödung (1) soll es ja noch Mitbürger geben, die ein gesundes Misstrauen gegenüber menschlicher Schwarmintelligenz entwickelt haben , besonders wenn Parteien oder Wählervereinigungen ihre selbstverordnete Ausrichtung mit „bürgernah“ oder „im Interesse der Bürger“ bereits im Parteinamen oder Programm dokumentieren.

Positiv aufgeladene Nebelwörter, die es diesen „Interessenvertretungen“ ermöglichen soll, möglichst vielen sozialen Status und Einfluss anstrebenden Mitgliedern zum Beispiel für Gemeinde- oder Stadträte wählbar zu machen.

Mit „USB“(2) und „ILM“(3) sitzen gleich zwei dieser die Bürgerinteressen explizit im Blick haben wollenden Gruppierungen im Geisenfelder Stadtrat. Doch das simple wie phrasenhaft deklarierte Bekenntnis zur Bürgernähe erweist sich zuweilen als hohles, substanzloses Leerwort.

Das haben wir nicht gewusst“.

Dieses Bekenntnis zur Ahnungslosigkeit hörte man schon mehrmals (4) aus dem Geisenfelder Stadtrat. Was dieses Gremium jedoch nur äußerst selten dahingehend beeinflussten konnte, diesen eigentlich für einen fundierten Stadtratsbeschluss als hinderlichen Wissensmangel zu begreifen, und diese Ignoranz erst nach getroffener Entscheidung zu offenbaren.

Wie im aktuellen Fall, als man erst nach einem Stadtratsbeschluss erkannte (erkennen wollte), dass dieser Beschluss den Interessen der Bürger diametral entgegenstand.

Beispiel Gewerbegebietserweiterung Ilmendorf. (Gemeint ist die aktuelle, nicht das Vorhaben aus dem Jahr 2014. Das mit dem Autokonzern verlief bekanntlich im Sande, da VW sein Interesse verlor)

Versprochen hatte man den Bürgern im Geisenfelder Ortsteil Ilmendorfer im Rahmen einer Bürgerversammlung ihre Meinung zu einem im Raum stehenden Planentwurf für eine Gewerbegebietserweiterung des bereits bestehenden Gewerbegebietes einzuholen. (Ein gebotener Vorgang sich im Rahmen der sogenannten Bauleitplanung mit den Belangen der Betroffenen zu befassen. Zwingend nach einer, aber nicht vor einer Entscheidung/Beschluss. Die Meinung der Bürger vor einer Entscheidung einzuholen wäre nach Verwaltungsauffassung ein „freiwilliger“, aber kein vorgeschriebener Schritt)

28 Tage vor dieser Bürgerversammlung genehmigte der Stadtrat in einer Sondersitzung am 23. Oktober genau diesen Planentwurf. Ein seit 2016 daran arbeitender Projektentwickler bekam vom Stadtrat damit grünes Licht, das Planungsverfahren für einen 60 000 Quadratmeter großen, in Teilen 30 Meter hohen Hallentrakt anzugehen. Dieser Hallentrakt -voraussichtliche Nutzung durch ein öffentlich nicht genanntes Logistikunternehmen- würde dann auf dem neuen, eine Fläche von 200.000 Quadratmeter umfassenden Gewerbegebiet-Nord stehen.
Nachdem man diese Entscheidung (mit 16 zu 8 Stimmen) also getroffen hatte, wollte man das den betroffen Bürgern am 19. November näher erleutern. (Deren Meinung dazu für eine Abwägung des Für und Widers in Sachen neues Gewerbegebiet einholen)

Doch zwischenzeitlich zogen dunkle Wolken über dem Geisenfelder Rathaus auf.

Ein Bürgerbegehren sammelte ausreichend Stimmen für einen Bürgerentscheid, eine Nachbargemeinde drohte mit Klage gegen diese Gewerbegebietserweiterung und im Kreistag bahnt sich das Platzen einer Fraktionsgemeinschaft mit der Wählervereinigung des Geisenfelder Bürgermeisters an.

Dementsprechend die ablehnende Haltung und das „eindeutige Meinungsbild“ gegen die Gewerbegebietserweiterung bei der Bürgerversammlung in Ilmendorf.

Diesem eindeutigen Meinungsbild unserer Bürgerwolle man nun Rechnung tragen, teilte der Fraktionssprecher der oben erwähnten „USB/ILM“-Fraktion im Geisenfelder Rathaus mit.

Deren Mitglieder wollen nun bei einer für die kommende Stadtratssitzung (13.12.2018) beantragten neuerlichen Abstimmung zur Sache das Projekt „einstimmig ablehnen“. Der Bürgermeister, ebenfalls USB, möchte jedoch bei seiner Zustimmung bleiben. (Von den insgesamt -ohne Bürgermeister- 9 Mitgliedern dieser Fraktion hatten zuvor 5 für das Projekt votiert)

Unerwartetes ausgeschlossen, würde das Projekt nun im Stadtrat abgelehnt werden.

Wie liest sich das bisher? In etwa doch so:
Hätte man im Stadtrat gewusst, dass es da etwas gäbe, das die Entscheidung für eine Gewerbegebietserweiterung gravierend beeinflussen könnte, hätte man eine andere Entscheidung treffen können (wollen).

Erinnert man sich an das Nebelwort „bürgernah“, wirkt es doch irgendwie peinlich, wenn die angeblich mit „dem“ Bürger gut vernetzt sein wollenden Stadträte (ist das nicht eine der Eignungsvoraussetzungen für einen Sitz im Stadtrat) gar nicht wissen, was „der“ Bürger so denkt und erst in einer Bürgerversammlung und durch ein Bürgerbegehren erklärt bekommen, das „eine Vielzahl von Bürgern“ eine „ablehnende Haltung hierzu“ habe. (O-Ton Fraktionssprecher USB/ILM-Fraktion in der Heimatzeitung)

Ebenso peinlich wirkt es, wenn sich der Bürgermeister von der „eindeutig“ negativen Bürgerbewertung der Angelegenheit und dem bevorstehenden Abstimmungsvorhaben seiner Fraktion unbeeindruckt, und sich stattdessen in der Sache als weitsichtig gibt.

Seine Aufgabe sei es, ließ er sich in der Heimatzeitung zitieren, „längerfristig zu denken„, da der Zeitgeist die Schaffung von Arbeitsplätzen in Zeiten von Vollbeschäftigung nicht vorrangig berücksichtigt.

Dieses Argument kann jedoch nicht überzeugen.

Weist doch gerade bei Logistikunternehmen in Geisenfeld, im Landkreis oder in der Region die Struktur der meist von sehr weit Außerhalb kommenden, größtenteils im Lager und Umschlagbereich arbeitenden Beschäftigten einen sehr hohen Anteil an „Billiglöhnern“ auf. „Die anteiligen Einnahmen aus Lohn- bzw. Einkommensteuern der vor Ort Beschäftigten dürften vor dem Hintergrund der geringeren Durchschnittslöhne im Logistikbereich niedriger als in anderen Branchen ausfallen“. (6)

Handele es sich zudem bei dem -öffentlich- noch nicht benannten Logistiker um einen Konzernbetrieb, würde ein weiteres, vom Bürgermeister in Gesprächen mit Vertretern der Nachbargemeinde Vohburg (5) vorgebrachtes Argument gewaltig an Wert verlieren: Die Einnahmequelle Gewerbesteuer aus einer ohnehin in Kommunen als Gewerbesteuerzwerg geltenden Ansiedlung.

Da sich die Höhe der in Kommunen von einzelnen Unternehmen abgeführten Gewerbesteuer im Bereich der Steuergeheimnisse abspielt, und eine spezifische, öffentlich zugängliche Untersuchung zu den gemeindesteuerlichen Wirkungen von Logistikansiedlungen nicht vorliegt, muss man hier auf äußerst seltene öffentlich gewordene Zahlen zurückgreifen.

Ein aktuelles Beispiel dafür ist abgelehntes Ansiedlungsansinnen eines Lebensmittel Logistikers in der Kreisstadt Pfaffenhofen im Gewerbegebiet am Kuglhof:
Hallengröße 20.000 Quadratmeter, geplant 120 Mitarbeiter, maximal in Aussicht gestellte Gewerbesteuer: 40.000 €. (50.000 Quadratmeter zu versiegelnde Fläche)

Umgerechnet auf den Flächenverbrauch der Immobilie würde ein Supermarkt in etwa das Zehn- bis Elffache an Gewerbesteuer zahlen.

Ein mittlerer, 11 x kleinerer Supermarkt zahlt in etwa denselben Betrag an Gewerbesteuer wie ein Logistikunternehmen mit einer Hallengröße von 20.000 Quadratmetern. (Abhängig von der Besteuerungsebene und dem festgelegten Hebesatz)

Angesichts der im Vergleich zu anderen gewerblichen Nutzungsarten geringeren Substanzwerten von Logistikimmobilien ist von einer relativ geringen Grundsteuer pro Quadratmeter Grundstücksfläche auszugehen. Bei durchschnittlicher Umsatzrentabilität von 3,2% kann nur ein kleiner Teil des Umsatzes zur Festsetzung der Gewerbesteuer herangezogen werden“. (6)
Bodenversiegelung, die zusätzliche Hochwassergefahr, ansteigendes Verkehrsaufkommen oder Probleme auf dem örtlich ohnehin angespannten Wohnungsmarkt sind in obiger Betrachtung noch nicht eingepreist.

Aber diese Gefahren und die eklatante Fehleinschätzung des Bürgerwillens scheinen ja nun durch die angekündigte, neuerliche Abstimmung im Stadtrat abgewendet, bzw. werden einer „bürgerfreundlichen“ Neubewertung unterzogen.

Meinung oder Standpunkt zu revidieren, zumal aufgrund „neuer“ Umstände, könnte man als konsequente, verantwortungsvolle Entscheidung werten. Bliebe da nicht die Frage: Waren die Umstände die dieses Umdenken nun befeuerten nicht auch schon vorher bekannt?

Musste ein in seiner Gesamtheit schlecht informierter Stadtrat die Bürger erst in schlechte Stimmung versetzen und sie damit beschäftigen, denen „da oben“ die Ernsthaftigkeit ihrer Ablehnung hinsichtlich der Ilmendorfer Gewerbegebietserweiterung unmissverständlich aufzuzeigen?  

Und den Initiatoren des Bürgerbegehrens kann man nur raten, den Tag nicht vor dem Abend zu loben. Denn der Stadtrat muss seinen Beschluss erst noch reviedieren.

Man erinnere sich.

Wegen eines „das haben wir nicht gewusst“ sollte der Stadtrat im Mai 2012 eine die erste Abstimmung revidierende zweite Abstimmung zum Gewerbegebiet Bruckbach der Gemeinden Wolnzach und Rohrbach vornehmen. (7) (Übrigens mit einer hanebüchenen, den Wahrheitsgehalt nicht annähernd wiedergebenden Begründung)

Dabei ging es ebenfalls um ein Gewerbegebiet. Und ja, es wurde wirklich ein zweites Mal abgestimmt. Doch die Abstimmung erbrachte das gleiche Ergebnis wie die erste. Es änderte sich also nichts da der zweite Beschluss nur den ersten Beschluss im Ergebnis bestätigte.

Mal sehen, wie es diesmal im Geisenfelder Stadtrat ausgehen wird und für wen es am Abend des 13. Dezember 2018
eine „schöne Bescherung“ geben wird.

Update 13. Dezember  – Abstimmung verschoben

Aus der angekündigten Abstimmung am 13. Dezember wurde nichts. Wegen eines kurz vor der Stadtratssitzung per E-Mail eingegangenen Anwaltsschreibens des Investors (darin wird auf die Gemeindeordnung und die darin enthaltene „Amtspflicht zu konsequentem Handeln“ verwiesen und demzufolge bei erneuter Abstimmung -und möglicher Aufhebung des ersten Beschlusses-  Schadensersatzforderungen angekündigt) wurde die Abstimmung auf kommenden Donnerstag verschoben. Bis dahin hätte man auch eine der Sache angemessene rechtliche Würdigung vorgenommen.

Update 20. DezemberAbstimmung ergab Patt. Nun folgt Bürgerentscheid

Wie am Ende des Artikel bereits angedeutet (Beispiel erneute Abstimmung Gewerbegebiet Bruckbach) wer sich von einer publikumswirksamen Ankündigung des Stadtrats etwa verspricht, man würde einen Beschluss bei einer erneuten Abstimmung revidieren wollen, der wurde auch diesmal enttäuscht.

Die Abstimmung endete mit einem Patt (12:12) und konnte somit den ersten Beschluss nicht revidieren.

Damit kam man zum nächsten Punkt auf der Tagesordnung,  der Beschlussfassung  „Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die Bauleitplanung Gewerbegebiet Ilmendorf Nord“.

Die gesetzliche Mindestzahl von 792 gültigen Unterschriften wurde dabei mit 1203 gültigen Stimmen  locker überschritten und ein Bürgerbegehren kann somit stattfinden.

Der Bürgerentscheid am 17. März 2019 wird zeigen, ob die Ablehnung des neuen Ilmendorfer Gewerbegebietes eine dafür notwendige Stimmenzahl von mindestens 20 Prozent der wahlberechtigten Geisenfelder erbringen wird.

Update Ende Februar 2019Unterlagen zur Abstimmung verschickt. Keine Aufklärung über Bürgerentscheid auf Webseite der Stadt.

Stadtverwaltung verschickt mit den Unterlagen zum Bürgerentscheid am 17. März 2019 auch eine „Bürgerinformation“ mit den Argumenten des Staatrats zum „Nein“, und den Argumenten der Bürgerinitiative zum „Ja“. („Ja“ bedeutet dieses Gewerbegebiet abzulehnen). „Vergisst“ aber (Stand 14. März 2019) auf der Webseite der Stadt Geisenfeld diesen Bürgerentscheid anzukündigen oder die Bürger darüber zu informieren)

Update 13. März 2019Eine „Initiative Pro Gewerbegiet Geisenfeld / Ilmendorf Nord“ taucht auf.

In den an alle Haushalte verteilten kostenlosen Anzeigenblättern befindet sich ab 13. März auch eine engbedruckte A4 Doppelseite einer ominösenInitiative Pro Gewerbegiet Geisenfeld / Ilmendorf Nord“.

Ominös deshalb, da die Doppelseite kein Impressum enthielt (V.i.S.d.P.), man also die für diese „Initiative“ verantwortliche Person verschwieg.

Ein VERSTOSS gegen Art. 7 des Bayerischen Pressegesetzes (BayPrG). Je nach angewandter Strafvorschrift gibt´s dafür Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

List man nun den Text, wird klar warum sich keine Person zu diesem Wurfblatt bekennen möchte.

In dieser an die  „sehr geehrten Bürgerinnen und Bürger“ gerichteten Doppelseite kann man u.A. folgendes lesen: „Bedauerlicherweise wurden sie von einer fragwürdigen Bürgerinitiative mit zahlreichen Unwahrheiten überhäuft“. Dem Sprecher dieser Initiative unterstellt man mal eben, dass es „um propagandistischen Stimmenfang  des Sprechers für die nächsten Wahlen geht“. Für die „Pro“ Initiative sei es „an der Zeit, sich der Diskrepanz von Wahrheit und Lüge zu stellen“.

Selber „versichert man„, man möchte mit dieser Initiative weder „beunruhigen oder täuschen“, stehe nicht nur für den „Fortschritt eines Gewerbegiets“ sondern erhoffe sich mit diesem Pro „eine zukunftsorientierte Innovation im Hinblick auf die kommenden Generationen“ und damit „eine Weiterentwicklung der Stadt Geisenfeld“. (Klingt fatal nach einer fast wortgleichen Einlassung des Geisenfelder Bürgermeisters anlässlich seiner Befürwortung des Gewerbegebiets)

Es folgen neben in teilweise verquastem Deutsch abgefasste Breitseiten gegen die Bürgerinitiative (Beeinflussung (sic), gewerblicher Stillstand, Blockierung, Panikmache der höchsten Form, Angstmache wie vor hundert Jahren, Stillstand bedeutet Verkümmerung) auch eine Gegenüberstellung der Argumente, die man unter folgender Einlassung zusammenfassen kann: „Vertrauen sie auf die Stadtverwaltung, die Defizitgeschäfte … nicht in Erwägung ziehen würde“.

Am Ende bittet man die Bürgerinnen und Bürger „aufgeklärt und aufgeschlossen“ zu „wählen“. (Alos abzustimmen). „Doch vor allem appellieren wir“, erfährt man am Textende dieser gegen das Bayerische Pressegesetz verstoßenden Doppelseite, „wählen sie das, was richtig ist, die Wahrheit“.

Naja, zur Wahrheit würde es gehören, sich als Verantwortlicher dieser „Pro“-Initiative erkennen zu geben. Doch so wahrheitsliebend wollte man dann doch nicht sein.

update 14. MärzAnzeige gegen „Pro“ Wurfblatt erstattet

Anzeige wg. des fehlenden Impressums im „PRO“ Wurfblattes wurde erstattet. Aber nicht von der Bürgerinitiative sondern von einem Privatmann.

Man wird sehen, ob die Ermittlungen dazu nicht bei einem Strohmann oder einer Kanzlei stecken bleiben werden.  

Mit etwas gutem Willen dürfte zumindest der Auftraggeber für das Einlegen dieser sogenannten Beilage im „iz – Pfaffenhofener Anzeiger“ beim verteilenden Verlag schnell zu ermitteln sein.

update 15. März – Ergebnis Bürgerentscheid: 78 % gegen Gewerbegebiet. (Bei 53 % Beteiligung)

Deutliche Ablehnung des neuen Gewerbegebietes Ilmendorf Nord in Geisenfeld. 78 % zu 22 % lautete das Ergebnis des Bürgerentscheids am Sonntagabend. (Das man bei den unten zu hörenden O-Tönen als erstes den Gewerbegebietsbefürworter (Bürgermeister) und erst an zweiter Stelle den Sprecher der BI zu Wort kommen lässt …. ist leider etwas unprofessionell)

NACHTRAG 22. März 2019

5 Tage nach dem Bürgerentscheid traute man sich auch in der HeimatzeitungDie Lehre aus dem Debakelzu ziehen. (Zuletzt am 9. Mai 2019 aufgerufen)

In einem kurzen, bezeichnender- (feiger-) weise ohne Nennung des Verfassers veröffentlichten Artikel kritisierte man im Nachhinein etwas, was man wegen allzu opportunistischer Haltung dem Bürgermeister gegenüber im Vorfeld der Abstimmung nicht schreiben wollte: Die sture Haltung von Bürgermeister und  Stadtrat gegenüber einer augenfälligen, sich bei den Bürgern manifestierenden Ablehnung dieses Gewerbegebietes. Ja, hinterher ist man immer mutig.

Auch die Schlussfolgerungen, die der unbekannte Autor in sprachlich unprofessioneller, an Unterstufenaufsätze erinnernden Art  aus dem von ihm kritisierten zog, waren nicht nur wegen darin aufscheinender Unkenntnis hinsichtlich kommunaler Selbstverwaltung, sondern auch in der Wortwahl überzogen.

Dieser Text  ließ in seiner Gesamtheit die Vermutung aufkommen, es handele sich womöglich nicht um einen redaktionell erstellten Text, sondern um einen nicht kenntlich gemachten Leserbrief. Beides, das Mutig sein wenn alles vorbei ist und der Stil des „Artikels“ lassen erkennen, warum es mit den Zeitungen auflagenmäßig stetig nach unten geht.

(Die Redaktion der Geisenfelder Zeitung machte mich später darauf aufmerksam, dass dieser Artikel nur in der Online-Ausgabe, nicht aber in der Printausgabe ohne Nennung des Autors erfolgte. In der Printausgabe war er unter „Kommentar“ mit Namenszeile gekennzeichnet. Im Übrigen hätte die Heimatzeitung dieses Gewerbegebiet auch schon zuvor in einem Kommentar kritisch gewürdigt)

update 19. April – Nun also doch: BI-Sprecher Günter Haslbeck plant für 2020 eine eigene Stadtratsliste.

Zusammen mit den „führenden Köpfen der erfolgreichen Bürgerinitiative“ (Heimatzeitung vom 19.04) sucht er nun für die Gruppierung einen endgültigen Titel (Arbeitstitel „Bürgerliste“) und weitere Listenkandidaten für die Geisenfelder Stadtratswahl im März nächsten Jahres. Die Neue Gruppierung, so die Aufgabenstellung, sehe ihr Anliegen im „Kampf gegen Hinterzimmer-Politik und für mehr Transparenz“.

Hätte die Gruppierung um Haslbeck auch nur etwas Erfolg, dürften die Tage für einige Luschen im Stadtrat gezählt sein.

(1) „Weil die Leute lieber dreimal im Jahr Urlaub machen oder Dschungelcamp schauen, als sich auch nur mit den einfachsten Grundlagen von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zu beschäftigen. Kollektive Bequemlichkeitsverblödung fällt aber jeder Gesellschaft irgendwann auf die Füße“ sagt Psychologe und Politikwissenschaftler Thomas Kliche von der Hochschule Magdeburg-Stendal. (in Mitteldeutsche Zeitung)
(2) USB (Unabhängige Soziale Bürger) Selbstbeschreibung: Unabhängig, sozial und bürgernah.
(3) ILM (Initiative Lebendiges Miteinander) Selbstbeschreibung: „Wir werden .. alles daran setzen, dass Geisenfeld weiter eine Wohlfühlstadt bleibt und die Interessen der Bürger nicht vernachlässigt werden
(4) Beispiele HIER, HIER, HIER und unter Punkt 7 (oder sie geben ganz einfach das Wort „Staudter“ rechts oben in das Suchfenster ein.
(5) HIER anklicken
(6) Studie „Logistikimmobilien der Fraunhofer-Arbeitsgruppe für Supply Chain Services SCS“ (Herausgeber Initiative Logistikimmobilien Logix GmbH)
(7) Geisenfelder Wahrheiten

Über Bernd Schuhböck

Nicht nach heutigen, jedoch nach den Maßstäben der Ära Willy Brandt politisch eher linksliberal. Wer ihn missverstehen möchte, nennt ihn einen Sozialromantiker. Wer ihn kennt, wertkonservativ und mit zu viel Ethos für einen Bayer. Der Mann für´s kommunale, soziale oder sonstwie politische. Oder für Themen, für die sich keiner fand, der sie aufgreifen wollte.

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