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Urteil Rundfunkbeitrag – Zahlen nur bei Empfang

Anwälte, Richter und das Bundesverfassungsgericht kratzen an der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. ---- Kein Empfangsgerät, keine Rundfunkgebühr. Das hat das Bundesverwaltungsgericht -sinngemäß- in einem aktuellen Urteil festgestellt. Geklagt hatte eine Hostel-Betreiberin, die die Zahlung des Rundfunkbeitrages für ihre „Empfangsgeräte freien“ Gästezimmer ablehnte. Dieses bahnbrechende Urteil fällt in eine Zeit, in der auch das Verfassungsgericht bis 31. Oktober 2017 Stellungnahmen von Landesregierungen, Rundfunkanstalten und anderen Verfahrensbeteiligten zu bohrenden Fragen hinsichtlich einer möglichen Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags einfordert.

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