Was passiert, wenn feige Einfaltspinsel „Bürgersicht“ lesen
Da fühlte sich wohl jemand durch Bürgersicht auf den Schlips getreten. Jedenfalls ging Ende April/Anfang Mai 2014 bei der Polizeiinspektion Geisenfeld eine „anonyme“ Ordnungswidrigkeitsanzeige ein. Vorwurf: Verstoß gegen das Telemedienrecht.
Nach einem angenehmen Telefonat zwischen ermittelndem Beamten und dem Betreiber von „Bürgersicht“ leitete der in der Inspektion mit der Angelegenheit betraute Polizeibeamte den Vorgang an die in Bayern für Ordnungswidrigkeiten zuständige Regierung von Mittelfranken weiter.
Mit Schreiben von Anfang Juli „bittet“ nun ein dort zuständiger Regierungsamtsrat aus Ansbach den Website-Betreiber, „Bürgersicht.de“ zu „überarbeiten“ und sicherzustellen, dass ein „durchschnittlicher Internetnutzer“ den „Diensteanbieter“ unter dem Link „Impressum“ oder „Kontakt“ findet. (Die bisher unter dem Link „Über Bürgersicht“ zu findenden Angaben seien an dieser Stelle unzureichend)
„Bürgersicht.de“ wurde daraufhin überarbeitet und das Ordnungswidrigkeitsverfahren wird -so die telefonische Auskunft des bearbeitenden Regierungsamtsrats- nach einem Revisionstermin eingestellt.
Zwei Punkte bleiben anzumerken:
1. Der Kontakt mit den hierbei involvierten staatlichen Stellen war äußerst angenehm, verständnisvoll und von dem Bemühen geprägt, die Angelegenheit dem Stellenwert entsprechend zu behandeln.
2. Dem Verfasser der „anonymen“ Anzeige ging es allem Anschein nach nicht darum, einen Wettbewerbsverstoß im „journalistisch/redaktionellen“ Umfeld ahnden zu lassen. (das würde anders und müsste mit offenem Visier laufen) Ihm ging es vermutlich darum, eine staatliche Stelle zur verhängung einer Strafe animieren zu können und darüber sein Mütchen kühlen. Auf dumme und obendrein feige Weise.
Jetzt muss „Anonymus“ auf diesem Wege erfahren,
dass staatliche Stellen sich nicht als Erfüllungsgehilfen hergeben
und wir von „Bürgersicht“ es nur Schade finden,
dass solche Einfaltspinsel „Bürgersicht“ lesen!