Demnächst flattert den Geisenfelder Haus- u. Grundbesitzern neue Gebührenbescheide für die Abwasserberechnung ins Haus. Dazu wurde eine neue Entwässerungssatzung und die dazugehörige Beitrags- und Gebührensatzung zur EWS (Entwässerungssatzung) im Stadtrat einstimmig beschlossen. (Sitzung vom 10.12.09) Die Stadt Geisenfeld ist auf Grund der Rechtssprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gehalten, die bisherige Abwassergebühr zu splitten. (Entscheidung vom 31.03.2003, Az: 23 B 02.1936 und vom 17.02.2005, Az: 23 BV 04.1729) Die neue Abwassergebühr wird nun getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasseranteil erhoben und soll so gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen. Ändert sich bei der Berechnung des Schmutzwassers vorerst nichts – Schmutzwasser ist das Abwasser, das in Häusern oder Gebäuden anfällt (zum Beispiel Spülwasser, Wasser aus der Dusche oder der Toilette) – so wird das in den Kanal eingeleitete Niederschlagswasser von Dächern, Straßen und versiegelten, das heißt wasserundurchlässigen Grundstücksflächen neu berechnet. Die neue Niederschlagswassergebühr …
Weiter lesenEin Stadtrat fliegt raus.
Der allererste Beitrag auf "Bürgersicht"
Weiter lesenDavid Staudter gegen Goliath Google -Ein hilfreicher Schaufensterbeschluss?
Wir beschließen mal schnell etwas, das wir gar nicht beschließen dürfen.
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