Landratswahl- SPD-FDP-FW antworten auf unsere 2 Fragen (Stand 5. Juni)

Lesedauer 6 Minuten

Am 24. Mai hatten wir die 5 Kandidaten zur anstehenden Landratswahl am 17. Jul 2011 um die Beantwortung zweier Fragen gebeten. Die Kandidaten Wolf und Böhm blieben eine Antwort schuldig.

Die Fragen gingen per e-mail zeitgleich an Martin Wolf (CSU), Franz Rothmeier (SPD), Rainer Daschner (FDP), Rolf Deml (FW) und Günter Böhm (AUL).

Hier nun die Antworten der 3 Kandidaten (Rothmeier, Daschner und Deml) in der Reihenfolge ihres Eingangs.

(Warum hatte Bürgersicht diese 2 Fragen gestellt? Hier der Artikel dazu)

Frage 1 :

Ist es aus Ihrer Sicht angemessen/geboten, wegen laufender juristischer Ermittlungen, eine Kandidatur zurück zu ziehen (wie aktuell bei den “Grünen” geschehen) oder sollte man ggf. erst nach Abschluss der Ermittlungen Konsequenzen ziehen? Anders gefragt: Sollten Ihrer Meinung nach, private Verfehlungen (z.B. Körperverletzung oder Fahrerflucht) überhaupt Einfluss auf die Bewertung einer politischen Tätigkeit haben.

Franz Rothmeier / SPD

In die Bewertung einer Person fließt denke ich generell immer alles mit ein, was man von jemandem weiß.

Im Fall Ettenhuber ist nichts erwiesen. Außer, dass die Situation nicht sonderlich glücklich verlaufen ist. Dennoch: Vorab darf kein Schluss aus einer einzigen Pressemeldung gezogen werden.
Ich hätte jedoch wahrscheinlich im Fall des Norbert Ettenhuber auch meine Kandidatur zurückgenommen. Nicht direkt wegen dem Vorfall selbst, sondern um den Bürgern das ewige hin und her zur Schuldfrage zu ersparen. Ich finde es schade, dass Norbert Ettenhuber nicht mehr dabei ist!

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Rainer Daschner / FDP

Selbstverständlich spielen persönliche Verfehlungen eine Rolle, wenn zu beurteilen ist, ob ein Kandidat für ein Amt geeignet ist. Bei Wahlen geht es schließlich immer auch um die persönliche Eignung eines Bewerbers, also nicht nur um seine fachliche Qualifikation. Zwar gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung, doch hilft es der politischen Hygiene, wenn bei nicht nur geringfügigen Verfehlungen ein Amtsinhaber sein Amt ruhen lässt, bis die Vorwürfe geklärt sind, beziehungsweise ein Kandidat auf seine Bewerbung verzichtet. Eine allgemeine Regel wird man daraus gleichwohl nicht ableiten können, im Übrigen entscheidet am Ende stets der Wähler.

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Rolf Deml / FW

Sie haben mich gefragt, welche Konsequenzen die Verfehlungen von Kandidaten in Bezug auf ihre Bewerbung haben. Man sollte hierbei zunächst zwei Ebenen unterscheiden:

Die eine ist die Ebene der Privatperson: Verfehlungen und Fehler sind ein Teil des menschlichen Lebens. Ein Bürger sollte immer die Möglichkeit zu einer Entschuldigung und Begleichung seiner Schuld haben, um damit den Anspruch auf Rehabilitation zu erwerben.

Die zweite Ebene ist die politisch-öffentliche und juristische: Ein Kandidat muss sich selbst prüfen, warum er sich beworben hat. In ein öffentliches Amt zu treten, ist dann nur schwer mit einer juristischen Vorgeschichte zu vereinbaren. Generell gilt, dass natürlich immer auch die Bedeutung und Schwere der Schuld beachtet werden muss. Wegen einer Verfehlung ewig belangt zu werden, halte ich weder für rechtens, vielmehr für übertrieben und wenig zielführend.

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Kandidat (CSU) – Auf die Antwort wird nicht mehr gewartet
Kandidat (AUL) – Auf die Antwort wird nicht mehr gewartet

 

Frage 2 :

Sollte der am 17. Juli 2011 außerplanmäßig gewählte Landrat für die volle Amtszeit (6 Jahre) im Amt bleiben, oder mit der turnusmäßigen Kommunalwahl im Frühjahr 2014 vorzeitig neu gewählt werden?

Franz Rothmeier / SPD

Ich stehe zu meiner bereits getroffenen Aussage, dass ich dem Kreisrat vorschlagen werde, die Amtszeit auf 3 Jahre zu verkürzen.
Denn ich möchte den Bürgern eine versetzte Wahl von Landrat und Kreistag alle 3 Jahre ersparen. Außerdem kann man die Kosten von 150.000 Euro für diese Extra-Wahl sinnvoller nutzen.
Wenn ich meine Arbeit gut gemacht habe, können mich die Bürger ja dann wieder bis 2020 ins Landratsamt bestellen.

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Rainer Daschner / FDP

Zusätzliche Wahlen kosten zusätzliches Geld, ein Mandat gilt aber auch grundsätzlich für eine volle Amtszeit. Tatsache ist, dass der nun zu wählende Landrat für diese Begebenheit nicht verantwortlich ist. Ich denke, dass die Legislaturperiode von 6 Jahren nötig sein wird, um die wichtigen Ziele auch vollständig umsetzen zu können. Insofern gibt es keinen Anlass für einen vorzeitigen Verzicht auf Teile der Mandatsperiode.

Bietet ein Kandidat einen solchen Verzicht an, weil er sonst aus Altersgründen kein weiteres Mal kandidieren könnte, so handelt es sich um ein durchsichtiges Manöver aus eigennützigen Beweggründen. Hier zeigt sich wieder einmal, wie stark Moral und Ehrlichkeit in der Politik schon gesunken sind. Ich persönlich fände es sinnvoller die Anzahl der Mandatsperioden einer Person für das Amt des Landrates auf zwei zu beschränken und würde im Falle meiner Wahl und Wiederwahl kein drittes Mal mehr kandidieren.

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Rolf Deml / FW

Grundsätzlich ist der Landrat auf eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt. Hintergrund für diese Regelung ist unter anderem, dass der Landrat Projekte anstoßen kann, die über einen längeren Zeitraum andauern. Aufgrund der besonderen Situation im Kreistag bin ich der Auffassung, dass sich diese Frage aus praktischen Gründen im Laufe der nächsten drei Jahre entscheiden wird.

Der am 17. Juli gewählte Landrat muss, um politisch gestalten zu können, in der Regel als Moderator wirken, da es keine politische Mehrheit im Kreistag gibt. Es ist meines Erachtens nicht absehbar, dass sich nach drei Jahren die politischen Gewichte signifikant verschieben, eine Neuwahl wäre damit überflüssig. Auch aus Sicht der Demokratie und Legitimation von Politik ist die im Moment herrschende und auf den ersten Blick unvorteilhaft wirkende  Situation sogar eher positiv. Sie sorgt für einen offen Aushandlungs- und Dialogprozess. Politik muss in den herrschenden Verhältnissen rücksichtsvoll und transparent gestaltet werden.

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Kandidat (CSU) –  Auf die Antwort wird nicht mehr gewartet
Kandidat (AUL) – Auf die Antwort wird nicht mehr gewartet

Über Bernd Schuhböck

Nicht nach heutigen, jedoch nach den Maßstäben der Ära Willy Brandt politisch eher linksliberal. Wer ihn missverstehen möchte, nennt ihn einen Sozialromantiker. Wer ihn kennt, wertkonservativ und mit zu viel Ethos für einen Bayer. Der Mann für´s kommunale, soziale oder sonstwie politische. Oder für Themen, für die sich keiner fand, der sie aufgreifen wollte.

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