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Leserbrief an die „Geisenfelder Zeitung“ zum Artikel „ominöses Stadtratsprotokoll“ vom 30. Oktober 2013.

Jede Zeitungsredaktion hat das Recht Leserbriefe zu kürzen oder auf den Abdruck zu verzichten. Das ist keine Zensur! Siehe dazu den Auszug: Pressekodex des deutschen Presserats / Ziffer 2 – Sorgfalt /Richtlinie 2.6 – Leserbriefe (4) Änderungen oder Kürzungen von Zuschriften ohne Einverständnis des Verfassers sind grundsätzlich unzulässig. Kürzungen sind jedoch möglich, wenn die Rubrik Leserzuschriften einen regelmäßigen Hinweis enthält, dass sich die Redaktion bei Zuschriften, die für diese Rubrik bestimmt sind, das Recht der sinnwahrenden Kürzung vorbehält. Verbietet der Einsender ausdrücklich Änderungen oder Kürzungen, so hat sich die Redaktion, auch wenn sie sich das Recht der Kürzung vorbehalten hat, daran zu halten oder auf den Abdruck zu verzichten. (5) Alle einer Redaktion zugehenden Leserbriefe unterliegen dem Redaktionsgeheimnis. Sie dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Quelle: Deutscher Presserat ————————————– Leserbrief an die „Geisenfelder Zeitung“ zum Artikel  …

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