Dumm und gefährlich – Internetwerbung soll per Gesetz sichtbar bleiben

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Medienanbieter fordern AD-Blocker Verbot für Internetnutzer

Als die Propagandisten eines Waschmittels in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts ihren Markennamen mittels Fluggerät in den Himmel schrieben, hatte man noch Angst, die spektakuläre Reklame könnte übersehen werden. Heute, Reklame nennt sich jetzt „Advertising“, soll nach Ansicht „betroffener Kreise“ (Medienanbieter) Werbung im Internet „gesetzlich“ unübersehbar werden. Jetzt stellt sich die Frage: Wie inkompetent will man dabei vorgehen?

Gehören sie zu den ca. 30% der deutschen Internetnutzer die AD-Blocker nutzen? Das sind die kleinen Helfer in ihrem Browser mit dem sie als Internetnutzer Internetseiten ohne Werbeeinblendungen oder Popup-Fenster nutzen können. (Auf „Bürgersicht“ gäbe es ohnehin keine kommerzielle Werbung)

Nach Ansicht von Medienanbietern („Betroffene Kreise“), einige zogen -bisher erfolglos- gegen die nicht als wettbewerbswidrig eingestufte Blockade der Werbung vor Gericht, soll der Gesetzgeber wegen „Beeinträchtigungen der Medienvielfalt“ nun ein generelles Verbot dieser Blockierer aussprechen. (Generelles Verbot heißt, nicht nur die aggressive Praktik nach § 4a UWG, nach dem ein Anbieter von Ad-Blockern durch „Whitelisting“ den Freikauf der Blockadefunktion gegen Werbeumsatzbeteiligungen ermöglicht, sondern das Blocken der Werbung an sich soll verboten werden)

Da man „das Abwarten höchstrichterlicher Rechtsprechung zu den insbesondere lauterkeitsrechtlichen Rechtsfragen“ als „nicht zumutbar betrachtet“, klöppelten sich die „betroffenen Kreise“ einige –für Politikpersonal der Abteilung „Internet = Neuland“ ausreichendeArgumente zusammen und bequatschten damit die Arbeitsgruppe „Kartellrecht/Vielfaltssicherung“ in der „Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz“ (eine Kommission im Regierungsauftrag).

Den Angaben der Medienanbieter zufolge greifen AD-Blocker „unmittelbar in die Software der Webseiten der Medienanbieter ein“, das „Gesamtprodukt“, zu welchem bei kostenlosen Angeboten auch die Duldung von Werbung gehöre, werde durch Ad-Blocker „faktisch entbündelt“ und somit als „unzulässiger Eingriff in eigene werbefinanzierte Geschäftsmodelle der Medienunternehmen“ gesehen.

Wie das OLG Köln nun in einem -noch nicht rechtskräftigen- Urteil vom 24. Juni 2016 ausführte, greifen AD-Blocker weder in die Software der Medienanbieter ein, noch handelt es sich bei den im Browser des Nutzers ankommenden Daten um ein Gesamtprodukt.

AD-Blocker ergänzen den Programmcode des vom Anwender genutzten Browsers dahingehend, dass werbebezogene Informationen von den Servern der Inhalteanbieter nicht mehr beim Nutzer angezeigt werden. „Sofern es technisch möglich ist, die Daten mit Werbeinhalten durch Maßnahmen im Empfangsbereich des Nutzers gar nicht erst entgegenzunehmen, darf der Nutzer sich solcher Mittel bedienen“ so das Gericht.

Doch die „Bund-Länder-Kommission“ schlussfolgerte in ihrem Bericht vom Juni 2016 ganz im Sinne der Medienanbieter: Die Prüfung gesetzlicher Regelungen sei erforderlich. Man sehe das „Geschäftsmodell von Ad-Blockern als rechtlich und mit Blick auf die Refinanzierung journalistisch-redaktioneller Angebote auch medienpolitisch als problematisch an“.

Ohne Frage, Medienanbieter haben mit der Refinanzierung ihrer Inhalte Probleme. Auflagenschwund bei Print und noch kein tragfähiges Modell zur monetarisierung der digitalen Medienangebote.

Wer Bezahlschranken (Paywall) und sinkende Nutzerzahlen vermeiden will, setzt auf hohe Klickzahlen durch kostenlos abrufbare Angebote. Verbunden mit auf den Nutzerkreis zugeschnittener Werbung rechnet sich das. Bisher.

Wird die Werbung -in bewusster Entscheidung (Nutzerautonomie)- durch die Installation eines AD-Blockers im Empfangsbereich des Nutzers auf dem Display aber nicht angezeigt, sei plötzlich die freie Markwirtschaft in Gefahr, soll ein lukratives Vermarktungsmodell der Medienanbieter durch den Gesetzgeber geschützt und die Autonomie der Browsernutzer in der Abwehr unerwünschter Informationen eingeschränkt werden.

Redaktionelle Inhalte (z.B. Text) stammen aus der Redaktion eines Anbieters, Werbung wird in der Regel von einem sogenannten „Ad Network“ eingespielt. Beides gelangt auf verschiedenen Wegen in den Browser der User.

Problem dabei: Die Werbehappen werden weder vom Seitenbetreiber auf Viren geprüft, noch sind die Auslieferer (AD-Networks) für verschicktes Malwaretising (trojanische Werbung) haftbar zu machen. (Apps für mobile Endgeräte werden von den App-Store-Betreibern vor Auslieferung auf Schadsoftware geprüft)

Gesetzliches AD-Blocker Verbot? Der Fliegen Virenfänger wird abgeschaltet

AD-Blocker aus dem vorigen Jahrhundert. Früher fing man damit Fliegen, heute Viren. Wie sich die Zeiten doch ändern.

Weiß man, das AD-Blocker nicht nur Werbung blocken sondern den User auch vor Schadsoftware und gegen unerwünschte Datensammlung bei Nutzung von Internetdiensten schützen, erkennt man den blinden sach- und fachfremden Aktionismus im politischen Lenkungswahn der Bund-Länder-Kommission. (Würden AD-Blocker gesetzlich verboten, wen beträfe dann die Haftung bei nachweislich durch verseuchte Werbung verursachter Schäden)

Mit verseuchten Werbe-Anzeigen gingen Hacker im vergangenen Jahr über 200.000 Mal auf die Jagd nach Opfern“, schrieb die Computerzeitschrift „Chip“ 2014 und berichtet aus einer Aussage vor dem US-Senat. Die Hacker sammelten so insgesamt über 12 Milliarden Aufrufe für die mit Schadcode versehene Werbung ein.
Beliebte Methode: Drive-by-Downloads. Hier genüge es, eine Webseite mit infizierter Werbung nur zu besuchen. Die Werbung muss nicht extra anklickt werden.

Aktuell lässt ein Fall aus der benachbarten Schweiz aufhorchen. Die News-Plattform «20 Minuten» wurde im Mai 2016 erneut Opfer einer Malware-Attacke eines Werbeanbieters. Nach einem E-Banking-Trojaner fing man sich jetzt beim Besuch der Seite einen „Hintertür-Trojaner“ ein.

Betraf die Malware-Attacke aus der Schweiz „nur“ Windows Nutzer(wie Jahre zuvor auch Spotify Nutzer), berichtete „heise“ im März 2016 von ersten Android-Geräten, die „im Vorbeisurfen mit Exploit-Kit verseucht“ wurden. Man rechne damit, „dass sich solche Angriffe in Zukunft häufen“.

Wie einfach man mit Viren verseuchte Internetwerbung auf die Reise und in die Browser der User schicken kann, wurde auf der diesjährigen „re:publica“ von Thorsten Schröder und Frank Rieger demonstriert. (Das nachfolgende Video beginnt an dieser Stelle der Demonstration)

Sensibilisierungsversuch – Schützen sie ihren Internetbrowser

Lieber Leser, ist ihnen bewusst, dass das Gerät, mit dem sie gerade diese Seite (Content) lesen, ihr Gerät und ihre Software sind? Sofern sie „Bürgersicht“ nicht gerade auf fremde Rechnung lesen, also die Daten „free“ über ein offenes WLAN in ihr Gerät saugen, bezahlen sie auch für die Anbindung ans Internet.

Frage: Wollen sie ihr Eigentum von Fremden schädigen, und die ihnen zur Verfügung stehende Bandbreite oder ein eventuell kontingentiertes Datenvolumen durch ungefragt eingehende Daten schmälern lassen?

Durchs Internet bewegen sie sich mit einem Internetbrowser. Wegen seiner mächtigen Funktionalität ist er ihr wichtigstes Interface für die digitale Welt. Warum sollten sie ihn -und damit sich selber- vorhersehbaren Bedrohungsszenarien aussetzen, in dessen Folge er im Windschatten unerwünschter Informationen laufend etwas tut, was sie sich z.B. bei E-Mails verbieten: ungefragt übermittelte ausführbare Dateien auszuführen (z.B. *.exe)

Wir nutzen Web-Browser zur Authentifizierung auf Bankenservern und in Rechnernetzwerken, für unsere E-Mails, führen Telefonkonferenzen und skypen damit, besuchen Video-Streeming- und Musikportale, führen darin Kalender oder bearbeiten damit Dokumente, Tabellen und andere, auch teambasierende Office-Anwendungen in der Cloud.

Im Internet ist vieles Kostenlos? Alles für 0,-Euro? Nein, nicht wirklich

Im Internet bezahlt man subtiler. Zum Beispiel durch betrachten oder anklicken der von der Internetseite mitgelieferten Werbung, durch die dadurch mehr oder minder freiwillige Preisgabe seines Surfverhaltens, seiner Nutzer- und Profildaten oder, und jetzt wird’s besonders teuer, man fängt sich durch die aufgespielte Werbung „Malwaretising“ ein und wird Opfer einer auf der Rückseite des Mondes ablaufenden Software.

Flash, Java & Co. – Werbung und Schadsoftware

Man klickt zum Beispiel ein Nachrichtenportal an (siehe oben), und schwupps wird eine dreistellige Anzahl von nicht zur redaktionellen Verantwortung des Portals gehörender Server angesteuert. (Siehe Video)

Der eigene Browser steuert -auch ohne Schadsoftware- im „Hintergrund“ ungefragt unbekannte Server in aller Welt an und kommuniziert mit ihnen über ausführbare Skripte, Prozesse und mögliche Sicherheitslücken. Verseuchte Werbung macht’s möglich.

Die sichtbaren Auswirkungen dieses stillschweigenden aber beredten binären Datenaustausches erkennt man erst, wenn auf der Festplatte zum Beispiel statt persönlicher Daten plötzlich Dateien mit der Endung „.locky“ oder „.trun“ und eine Textdatei schlummern, die zur Zahlung für die Dekodierung zwischenzeitlich verschlüsselter Daten auffordert. (Die Verwaltung meiner Heimatstadt Geisenfeld wurde im März 2016 Opfer eines dieser Trojaner)

Werbung oder redaktioneller Inhalt. Wer ist das Vehikel für wen?

Nach einer im Herbst 2015 gescheiterten Klage des Axel Springer Verlag gegen den Adblock-Plus-Anbieter Eyeo GmbH vor dem Landgericht Köln, machte am 29. September die Eyeo GmbH auf ihrer Website Angaben zur Argumentation des klagenden Verlages. Den Angaben zufolge erklärten die Springer-Anwälte dem Gericht in einem Schriftsatz:

Das Kerngeschäft der Klägerin ist die Vermarktung von Werbung. Journalistische Inhalte sind das Vehikel, um die Aufmerksamkeit des Publikums für die werblichen Inhalte zu erreichen„. (Die Springer Anwälte monierten später, das Zitat sei unvollständig. Im Schriftsatz habe man beim Wort Kerngeschäft das „geschäft“ ganz bewusst in Anführungszeichen gesetzt)

Sollten AD-Blocker dieses „Vehikel“ zukünftig noch stärker als bisher ausbremsen, könne man gerade das als „große Chance für Werbungtreibende“ sehen.

Dirk Kraus, Chef des eigenen Angaben zufolge größten, unabhängigen „Mobile Premium Vermarkter“ Europas „YOC“, sieht konkrete Vorteile durch die Werbeverweigerer. In „INTERNET WORLD Businessschrieb er Ende Mai 2016:

Zwar schließen sich diese Nutzer selbst aus dem Adressatenkreis aus, doch dadurch verringern sich die Streuverluste“. Es verbessere sich die Effizienz der Reichweite, man könne annehmen „dass es sich bei den verbleibenden Adressanten um potenziell qualitativ hochwertige Interessenten handelt“ und man somit genau die Zielgruppe erreiche „die der Werbungtreibende auch erreichen will“.

Irgendwer aus dem Kreise der „Betroffenen“ müsste jetzt nur der gesetzwütigen Arbeitsgruppe in der „Bund-Länder-Kommission“ mitteilen, dass die Lobbyforderung für ein gesetzliches Verbot der AD-Blocker in ihrer Schlusskonsequenz eine Schnapsidee war.

In ihrem Widerruf könnten sie ja schreiben, dass man zukünftig auf eine freundlichere Vorgehensweise zurückgreifen wolle, die man noch aus uralten Tagen in Erinnerung hatte.

Als Advertising noch Werbung genannt wurde, Werbung noch Reklame, und Reklame noch Propaganda hieß, war deren einzige Aufgabe

die friedliche Durchdringung der Meinungswelt mit positiven Werbeinhalten“.

Daran könnte man sich als User sogar gewöhnen.

 

Über Bernd Schuhböck

Nicht nach heutigen, jedoch nach den Maßstäben der Ära Willy Brandt politisch eher linksliberal. Wer ihn missverstehen möchte, nennt ihn einen Sozialromantiker. Wer ihn kennt, wertkonservativ und mit zu viel Ethos für einen Bayer. Der Mann für´s kommunale, soziale oder sonstwie politische. Oder für Themen, für die sich keiner fand, der sie aufgreifen wollte.

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