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…. da die Verfassung vom Staat gefährdet wird.
Der von der Sprecherin des „Chaos Computer Club„, Dr. Constanze Kurz am Freitag (22.Mai) vorgestellte und von acht namhaften Bürgerrechtsorganisationen herausgegebene Report, zieht eine kritische Bilanz zum Umgang mit den Bürger- und Menschenrechten in Deutschland im Berichtsjahr 2014. Der Report sei „der Versuch, den Blick des Rechts immer noch mal mit so einer ein bisschen bürgerrechtskritischen Perspektive zu verbinden“ erklärte Dr. Kurz im Deutschlandfunk.
„Die Gefährdung der Verfassung geht vom Staat aus“, so leiten die Herausgeber ihr Vorwort zum „Alternativen Verfassungsschutzbericht“ 2015 ein.
Schwerpunkte des diesjährigen Berichtes, in dem auch der Umgang der Kirchen mit ihren Arbeitnehmern als „Rückfall ins Mittelalter“ kritisiert wird
- sind auch im Jahr 2 nach den Enthüllungen Edward Snowdens der NSA-BND-Überwachungskomplex die zahlreichen rechtswidrigen Überwachungsaktivitäten deutscher Geheimdienste,
- das Versagen aller Kontrollebenen und geheimdienstliche Überwachungsgebahren der Polizei;
- ferner der menschenunwürdige Umgang mit Flüchtlingen, etwa bei der Gesundheitsversorgung, der Residenzpflicht und bei Abschiebungen;
- nicht zuletzt sozialpolitische Einschränkungen etwa der europäischen Freizügigkeit, der Gesundheitsvorsorge von Sozialhilfeempfängern oder bei der Anwendung des gesetzlichen Mindestlohns.
Constanze Kurz erklärte anlässlich der Präsentation des Grundrechte-Reports: „Die Lektüre des Grundrechte-Reports 2015 macht deutlich, dass durch technisierte Ausspähung und Überwachung immer hemmungsloser in die Grundrechte eingegriffen wird. In Fragen der Menschenwürde und der informationellen Selbstbestimmung hat sich auch bald zwei Jahre nach Beginn der Snowden-Veröffentlichungen politisch nichts getan.
Der nicht nennenswert kontrollierte geheimdienstliche Komplex unterminiert weiterhin Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis bis zur Unkenntlichkeit, nur jetzt mit unserem Wissen. Es steht leider zu erwarten, dass wir auch 2015 noch tiefer in die Abgründe der Überwachung blicken müssen.“
Rolf Gössner legt dar, dass anstelle einer Zügelung der Überwachungsmaschinerie der BND auch noch aufgerüstet werden, also aus dem Desaster gestärkt hervorgehen soll. Dass die Bundesanwaltschaft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen der massenhaften Überwachung mangels „zureichender Tatsachen“ eingestellt hat, kritisiert Gössner als Realitätsverleugnung oder Willfährigkeit, die sich nahtlos ins Bild regierungsamtlich organisierter Verantwortungslosigkeit einfüge.
Illustrieren lässt sich diese auch anhand der Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen zur Kontrolle der Nachrichtendienste, die Burkhard Hirsch dokumentiert.
Andreas Blechschmidt berichtete in der Pressekonferenz über das Ausmaß der Überwachung durch eine verdeckte Ermittlerin des LKA in Hamburg. Sie hat nicht nur die politische Szene in Hamburg unterwandert, durch ihre aktive Mitarbeit in einem freien Radiosender ist auch die Pressefreiheit verletzt worden.
Thilo Weichert sieht die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung durch das Urteil des EuGH, wonach die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie gegen europäische Grundrechte verstößt, „vorläufig“ beendet. Wie berechtigt seine Einschränkung hinsichtlich der Vorläufigkeit ist, zeigt der inzwischen vorliegende Referentenentwurf der Bundesregierung, mit dem die Maßnahme im Wege eines nationalen Alleingangs wieder eingeführt werden soll.
Pia Eberhardt befasst sich mit den Verhandlungen über das transatlantische Handels- und Investitionsabkommen („TTIP“). Das Abkommen soll es Investoren u.a. ermöglichen, Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen. Eberhardt kritisiert die damit verbundenen unkalkulierbaren Risiken für die demokratische Gestaltungsmacht des Gesetzgebers.
Der jährliche Report zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland zieht auch in seinem 19. Erscheinungsjahr mit 42 Beiträgen kritisch Bilanz zum Zustand der Grundrechte.
Grundrechte-Report 2015 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland; Herausgeber: T. Müller-Heidelberg, E. Steven, M. Pelzer, M. Heiming, H. Fechner, R. Gössner, H. Niehaus und M. Stößel; Preis € 10,99; 249 Seiten; ISBN 978-3-596-03288-4; Fischer Taschenbuch Verlag; Mai 2015.
(Bild oben: Dr.Constanze Kurz /Jonas Fischer/re:publica (cc 2.0)/ Fischer Verlag /compo Bürgersicht)