Der Ministerrat hat am 11. Oktober 2011 den 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen beschlossen. Innenminister Joachim Herrmann: „Der Ausbauplan gibt der Straßenbauverwaltung bindend vor, für welche Projekte in den kommenden Jahren die planerischen und rechtlichen Grundlagen zu schaffen sind. Damit hat die Staatsregierung heute wichtige Rahmenbedingungen festgelegt, um die Infrastruktur unseres Landes noch weiter zu verbessern.“ Der Ausbauplan tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft.
Im Video spricht Staatsminister Dr. Marcel Huber über den Ausbauplan für Staatsstraßen.
Durch diesen nun mindestens 10 Jahre gültigen Ausbauplan wäre eine staatlich gebaute „Süd- und/oder Nordumfahrung“ für Geisenfeld frühestens ab dem Jahre 2025 möglich. Dabei „hatten (wir) immer wieder klare Signale, dass wir in der Stufe eins bleiben“ so Bürgermeister Staudter nach bekannt werden einer möglichen Herabstufung der Dringlichkeitsstufe am 25. Februar in der Heimatzeitung.
Doch an der, in der Geisenfelder Bevölkerung strittigen „Nordumfahrung“ will man im Rathaus trotz bröckelnder Stadtratsmehrheit weiterhin festhalten. Einen „Eigenbau“ dieser Umgehungsstraße wolle man demnächst mit einer –anzweifelbaren– Investitionssumme von ca. 10 Millionen Euro realisieren.
Weder gibt es dafür, noch für den erträumten Zuschuss bisher aussagefähige, belastbare Zahlen.
Auch ein für den Bau benötigter „Planfeststellungsbeschluss“ fehlt. Schlägt man sich doch in der Stadt seit 2006 mit dem dafür zwingend erforderlichen „Planfeststellungsverfahren“ herum. Im Halbjahresrhythmus vernehmen die Geisenfelder Meldungen aus dem Rathaus, dieses Verfahren werde in den nächsten Wochen um die Ecke kommen.
Solange ein Bürgermeister die Geschicke der Stadtverwaltung anhand „klarer Signale“ lenkt, die sich später als von ihm vollkommen fehlinterpretiert herausstellen, solange werden die Bürger ihren eigenen Empfindungen vertrauen, und einer fragwürdigen Investition ihre Zustimmung verweigern.
Sobald den Geisenfelder Bürgern endgültige Pläne und eindeutig nachvollziehbare Zahlen anstelle von Augenwischerei vorliegen, können sie sich bei einem Planfeststellungsverfahren faktensicher entscheiden:
Einspruch JA oder NEIN.
Werden die Fakten von der Stadt jedoch nicht geliefert, dürfte ein Planfeststellungsverfahren von anfang an zum Scheitern verurteilt sein!
————————————–
Informationen zum download: (Bayerische Staatsministerium des Innern)