Fall Ilmtalklinik

Sitzung Aufsichtsrat der Ilmtalklinik GmbH am 21.08.2013

Der Aufsichtsrat der Ilmtalklinik GmbH gibt im Nachgang zur Sitzung am 21.08.2013 folgende Erklärung:   Im Hinblick auf die Besetzung der Position der Geschäftsführung sieht der Aufsichtsrat zwei Handlungsmöglichkeiten:   Sofortige Besetzung der Geschäftsführerposition. Der Aufsichtsrat hat sich mehrheitlich auf eine Person verständigt, die sofort zur Verfügung steht. Ein entsprechender Vertrag wurde im Aufsichtsrat erörtert und soll unterschriftsreif verhandelt werden.   Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens.   Der Aufsichtsrat möchte die uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit der beiden Kreistage in Pfaffenhofen und Kelheim gewährleisten und legt daher den Kreistagen die beiden genannten Varianten zur umfassenden Information und Entscheidung vor.

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Pressemitteilung Kreisrätin Eberle- Thema Geschäftsführung der Ilmtalklinik

Immer weiter gerät Landrat Wolf bei den Vorgängen um die Geschäftsführung der Ilmtalklinik in Bedrängnis. Die Suche nach einem neuen Geschäftsführer steigert sich zu immer neuen Absurditäten. Überhastet sucht Herr Wolf nach einem schnellen Nachfolger in der Geschäftsführung. Dabei verweigert er sich der einzig korrekten Vorgehensweise, einer Ausschreibung. Von interessierter Seite wird immer wieder vorgebracht, die Ilmtalklinik sei eine GmbH und damit sei sie gegenüber dem Kreistag unabhängig. Die Aufsichtsräte seien der Geheimhaltung verpflichtet. Ich habe mich erkundigt: Die Ilmtalklinik ist keine normale GmbH. Vielmehr ist sie eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) und somit nicht primär gewinnorientiert, sondern sie soll kostendeckend arbeiten. Das ist ein riesiger Unterschied. Sie ist damit dem öffentlichen Wohl verpflichtet. Gewinne müssen wieder für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden (§§ 51 ff. Abgabenordung). Verträge und Entlohnungen dürfen nicht über dem Ortsüblichen liegen. Dafür ist eine …

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