Bernd Schuhböck

Nicht nach heutigen, jedoch nach den Maßstäben der Ära Willy Brandt politisch eher linksliberal. Wer ihn missverstehen möchte, nennt ihn einen Sozialromantiker. Wer ihn kennt, wertkonservativ und mit zu viel Ethos für einen Bayer. Der Mann für´s kommunale, soziale oder sonstwie politische. Oder für Themen, für die sich keiner fand, der sie aufgreifen wollte.

Kurzbericht zur Stadtratssitzung vom 10. Juni

Hier ein kleiner Auszug aus dem noch folgenden, ausführlichen Bericht am Samstag Abend: Im Gegensatz zu manch vorangegangener Stadtratssitzung war die Sitzung vom 10.Juni alles andere als vergnügungssteuerpflichtig. Bei tropischen Temperaturen beneideten die allesamt korrekt „behosten“ Stadträte den mediterranen Bekleidungsstil der mehrheitlich männlichen Zuschauer: Kurze Hose, Schlapfen und Schlapperhemd. Das südlich anmutende Outdoor-Flair, der zahlenmäßig mehr als üblichen Besucher, hielt den Stadtrat freilich nicht davon ab, sich unter dem ersten Punkt der Tagesordnung mit einer Indoor-Investition zu beschäftigen. Wie halten wir es mit der Beteiligung an einer 3-fach-Turnhalle? -Stadtrat beschließt mit 15 zu 5 den Bau die 3. Parzelle der 3-fach-Halle. Weil es plötzlich einen „dubiosen“ Zuschuss geben soll! („vergisst“ aber im Beschluss die Mehtzweckhallenaustattung unterzubringen) Am Samstag Abend, hier auf Bürgersicht, ausführlich mehr über die öffentliche Sitzung.

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Fall „Emmely“ – „Barbarisches Urteil“ vom BAG aufgehoben

Als die fristlose Kündigung einer langjährigen Supermarkt-Kassiererin (Emmely) wegen der Unterschlagung von zwei Leergutbons im Wert von 1,30 Euro auch in zweiter Instanz bestätigt wurde, sprach Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse von einem „barbarischen Urteil“. Dieses Urteil wurde heute Nachmittag kassiert. Vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Sowohl Arbeitsgericht als auch Landesarbeitsgericht begründeten ihre damaligen Urteile damit, Emmely habe durch ihr gesamtes Verhalten rund um den Vorfall das Vertrauen des Arbeitgebers verspielt. Für den Anwalt von „Emmely“, Benedikt Hopmann, ist der Fall klar: „Wo jemandem wegen so einer Lappalie gekündigt wird, hat nie ein Vertrauensverhältnis bestanden.“ sagte er der Süddeutschen Zeitung. Der zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts sah nun in seiner Begründung das Vertrauen als „nicht vollkommen aufgezehrt“ und den Vorfall nur als „erhebliche Pflichtwidrigkeit“ an. Eine Übersicht über Bagatellkündigungen der letzten Monate (auf spiegel online) Absurde Kündigungen (Bilderstrecke auf süddeutsche.de)

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