nonbescher

Das Kürzel steht für einzelne Autoren, deren Erlaubnis Bürgersicht bekam, ihre auf anderen Websites erschienenen Artikel hier zweitverwertend veröffentlichen zu dürfen.

Unpolitische „Umvolkung“ – Hornissen- und Wespenfachleute gesucht

Gesucht werden Fachleute für Aufklärung und Beratung zu Problemnestern. ---- Das Landratsamt Pfaffenhofen sucht Personen, die Interesse haben, die Untere Naturschutzbehörde bei Hornissen- und Wespenproblemen zu unterstützen. Die Fachleute sollen durch Aufklärung, Beratung und Information vor Ort den Bürgerinnen und Bürgern helfen, bei Problemen Lösungen zu finden. Zudem sollte die Umsiedlung bzw. Entfernung von Problemnestern fachlich durchgeführt werden können.

Weiter lesen

„Mietführerschein“ – Mehr Chancen auf dem Wohnungsmarkt

Erfolgreicher Start von Projekten, die Mietern helfen, Schwierigkeiten zu überwinden. ----- Im Landkreis Pfaffenhofen ist das Projekt „Mietführerschein“ erfolgreich gestartet. Anfang September hat das erste von fünf Modulen zum „Mietführerschein“ in der Gemeinde Reichertshofen begonnen. Dabei erhalten 17 anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber an fünf Abenden Grundkenntnisse im Verhalten als Mieter, in der Kommunikation mit dem Vermieter, im Verstehen von Rechten und Pflichten aus dem Mietvertrag sowie im Verstehen von Hausordnungen und deren Sinn. Geschult werden die Teilnehmer in Reichertshofen dankenswerter Weise von Ehrenamtlichen.

Weiter lesen

Naturschutzbehörde: Rückschnitte an Hecken/Gehölzen in freier Natur jetzt möglich

Vorgaben des Bayerischen Naturschutzgesetzes wurden bis September nicht immer beachtet. Wie die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen mitteilt, sind ab 1. Oktober 2017 bis Ende Februar 2018 wieder Nutzungs- und Pflegemaßnahmen an Hecken, Büschen und Feldgehölzen in freier Natur erlaubt. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. „In den letzten Jahren haben wir immer wieder festgestellt, dass Vegetationsrückschnittmaßnahmen zu Zeiten beantragt bzw. durchgeführt wurden, in denen diese Arbeiten verboten sind“, so Anita Engelniederhammer, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt. Nach den Vorgaben des Bayerischen Naturschutzgesetzes sei es in der Zeit vom 1. März bis 30. September aber verboten, Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder –gebüsche einschließlich Ufergehölze zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise zu beeinträchtigen. „Gerade Hecken und Feldgehölze in freier Natur bereichern unser Landschaftsbild und …

Weiter lesen