Wie am Wochenende bekannt wurde, liegt der Antrag der Stadt Geisenfeld zur Einleitung des „Planfeststellungsverfahren“ für die „Nordumgehung“ schon einige Wochen bei der Regierung von Oberbayern. Offensichtlich möchte man im Rathaus den für diese Trasse benötigten Grunderwerb nicht völlig nutzlos betrieben haben.
Den Stand des Grunderwerbs wollte vor einigen Wochen auch die CSU-Fraktion im Rathaus in Erfahrung bringen, und stellte dazu den Antrag, zumindest in „nicht öffentlicher“ Sitzung über dessen Fortgang informiert zu werden. (Wobei für bereits abgeschlossene Grundstücksgeschäfte der Geheimniskrämerei, also der Geheimhaltung wegen laufender Verhandlungen, die Rechtsgrundlage fehle)
Was werden die Räte in der folgenden Stadtratssitzung (öffentlich oder nicht öffentlich) zu hören bekommen? Werden sie sich am 18. November erstaunt die Augen reiben, weil zwar viel Grund gekauft wurde, der aber möglicherweise nicht in der für die Nordumfahrung benötigten Trasse liege?
Verbesserten eventuell verkaufswillige Grundstückseigentümer ihre Verhandlungsposition, in dem sie noch nicht verkauften, sondern mit einer „Klageoption“ und weiteren juristischen Schritten die Grundstücksverhandlungen für sich günstiger gestalten wollen?
Bekommt die Vermutung einer „Enteignung“ mittels „Unternehmensflurbereinigung„ neue Nahrung? (Trassengrundstücke werden enteignet und gegen „saure Wiesen“ getauscht?)
Bevor es jedoch zum eigentlichen Planfeststellungsverfahren und der dabei notwendigen Beteiligung der Bürger kommt ( öffentliche Bekanntmachung und 4-wöchige Auslegung der Planunterlagen, Einspruchsmöglichkeiten), werden noch einige Monate vergehen.
(Die Stadt wird im Januar 2011 auch sehr genau in den „7. Ausbauplan für die Staatsstrassen“ blicken. Ist die, für die Bezuschussung der Nordumfahrung benötigte „Südumfahrung“ noch in der „Dringlichkeitsstufe 1“? Wäre das nicht mehr der Fall, könnte die Stadt die in Eigenbaulast zu errichtende Nordumfahrung finanziell kaum stemmen)
Darüber hinaus dürfte erneut die Eingabe an den Petitionsausschuss des Landtages vorbereitet werden und jeder Bürger der Stadt Geisenfeld (und in deren Umfeld) kann zwischenzeitlich seine „Betroffenheit“ prüfen.
Jeder, dessen Belange durch die Nordumfahrung berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen den Plan erheben.
Ohne Kostenrisiko! Mit der Erhebung einer Einwendung geht kein Bürger ein finanzielles Risiko ein. Das Verfahren ist für den Einwender kostenlos – auch im Falle der Ablehnung.
Damit nun auch jeder wissen kann, was im vorliegenden Falle demnächst auf ihn zukommen kann, hier einige Handreichungen zum Thema:
Als Einstieg hier eine gute Übersicht für betroffene Bürger (mit Muster für Einzel- oder Sammeleinwendungen)
Hier die Erklärung „Planfeststellung, was ist das? (Wikipedia)
Erheben von Einwendungen im Planfeststellungsverfahren (Merkblatt zum Download als pdf)
Argumentationshilfe für Einwendungen (Download als pdf)
Einwendungen im Fachplanungsrecht (Ausführliche Beschreibung als pdf zum Download)