Corona – Wichtiges, unwichtiges und irres im Liveticker

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29. März

Rechtlich mehr als umstritten  – Bayerische Verordnung über vorläufige Ausgangsbeschränkung.

Wie brisant dieser Eingriff in die von der Bayerischen Verfassung garantierten Freiheitsrechte der Bürger gewertet werden kann, zeigt die Reaktion des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs auf eine am 25 März erhobene Forderung einer „Popularklage“, diese mittels „einstweiliger Anordnung außer Vollzug zu setzen“.   

Die Außervollzugsetzung wurde im Eilverfahren am 26. März abgelehnt. Diese Entscheidung erfolgte nicht wegen“ offensichtlicher Aussichtslosigkeit“ sondern wg. der „Eilbedürftigkeit“ mittels „überschlägiger Prüfung“  einer „Folgenabwägung“.  

In der Sache konnte „nicht von offensichtlichen Erfolgsaussichten, aber auch nicht von einer offensichtlichen Aussichtslosigkeit des Hauptantrags“ ausgegangen werden.

Hier die Folgenabwägung:

Würde die Ausgangsbeschränkung nicht aufgehoben und hätte die Popularklage im späteren Hauptsacheverfahren Erfolg, wären Geschäftsschließungen und Verhaltensweisen von Personen zu Unrecht untersagt,  und  Verstöße dagegen letztlich zu Unrecht geahndet worden. Diese tiefgreifenden Grundrechtseingriffe wären partiell irreversibel.

Erginge dagegen die beantragte einstweilige Anordnung und hätte die Popularklage im Hauptsacheverfahren keinen Erfolg, würde es mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Vielzahl von sozialen Kontakten kommen, die die Verordnung unterbinden will. Hierdurch würde die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung vieler Personen, einer Überlastung des Gesundheitssystems und schlimmstenfalls des Todes von Menschen erhöht.

Angesichts der überragenden Bedeutung von Leben und Gesundheit der möglicherweise Gefährdeten überwiegen die Gründe gegen das Außerkraftsetzen der angegriffenen Verordnung“.

Soweit die „Folgenabwägung“ des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Was nicht heißt das sie über den Tag hinaus auch Gültigkeit haben wird.

https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/6-vii-20-entscheidung_e._a.pdf

Über Bernd Schuhböck

Nicht nach heutigen, jedoch nach den Maßstäben der Ära Willy Brandt politisch eher linksliberal. Wer ihn missverstehen möchte, nennt ihn einen Sozialromantiker. Wer ihn kennt, wertkonservativ und mit zu viel Ethos für einen Bayer. Der Mann für´s kommunale, soziale oder sonstwie politische. Oder für Themen, für die sich keiner fand, der sie aufgreifen wollte.

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