Pfaffenhofen -Landkreis u. Kreisstadt

Der größere Teil von Hopfenhausen

Nordumfahrung: Verbesserte Diashow

Begleitend zur Informationsveranstaltung „Nordumfahrung“ in Nötting haben wir die dort gezeigten Infografiken hier auf Bürgersicht eingestellt. (und danach entfernt) Die erfreulich hohen Zugriffszahlen veranlassen uns nun, diese „Diashow Nordumfahrung“ erneut einzustellen. Die Grafiken wurden überarbeitet und die Qualität zur vergrößerten Betrachtung optimiert. Wir bedanken uns dafür bei „Josef  Meyr“, der uns die Grafiken zur Verfügung stellte, und den Machern von „zero projekt“ für die bereitgestellte musikalische Untermalung. Um die Diashow  im „Vollbildmodus betrachten zu können, klicken sie bitte mit der rechten Maustaste darauf. Im sich darauf öffnenden Fenster wählen sie mit der linken Maustaste die Option „Switch to fullscreen“ aus. Um den Vollbildmodus zu verlassen, drücken sie auf ihrer Tastatur die „Esc“-Taste. Viel Spaß dabei. [media id=13 width=425 height=344]

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Bürgerversammlung: Schriftwechsel zum Videoverbot

Mit einer e-mail vom 3. März reagierte die Stadtverwaltung auf einen, auf „Bürgersicht“ am 1. März eingestellten Kommentar, worin Videoaufnahmen auf den Bürgerversammlungen angekündigt wurden. Dies sei nicht erlaubt, da es sich bei einer Bürgerversammlung um die Tagung eines Gemeindeorgans handelt, vermerkte dazu Hannes Hetzenecker, Geschäftsleiter der Stadt Geienfeld. Um Konkretisierung gebeten, verwies der Geschäftsleiter auf den Artikel 18 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) der seiner Ansicht nach -und der des Landratsamtes- diese Einschränkung begründe. „Bürgersicht“ vertritt dazu eine gänzlich andere Auffassung. Bürgerversammlungen seien öffentlich und unterliegen somit keinem Fotografie- und Filmverbot. Nachfolgend die e-mail von „Bürgersicht“ an den Geschäftsleiter der Stadt Geisenfeld in der das Recht auf Videoaufnahmen eingefordert wird. Sehr geehrter Herr Hetzenecker, herzlichen Dank für ihre Präzisierung hinsichtlich des Verbots von Ton-und Videoaufnahmen auf einer Bürgerversammlung. Der von ihnen zur Begründung des Verbots angeführte „Art.18, Gemeindeordnung für …

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Bürgerversammlung: Die Nachbetrachtung

Bevor Bürgermeister Christian Staudter mit Frau und Sohn gegen 18.30 Uhr die Aula der Geisenfelder Volksschule betrat, klopfte er zweimal triumphierend auf einen der am Eingang angebrachten Hinweiszettel. „Film- und Tonaufnahmen sind auf der Bürgerversammlung verboten“ stand darauf zu lesen. Das Anfertigung von Videoaufnahmen hatte er also nicht nur nicht erlaubt, nein, er hatte es gleich „verboten“! Eventuell lag ihm das Tage zurückliegende Interview der Ingolstädter „Teleschau“ noch im Magen, in dem er trotz Vorbereitung, eine sehr unglückliche, weil stotternde Figur abgab. (Link zu Video und Bericht auf Bürgersicht) Solche Ausrutscher oder gar ungewollte Festlegungen sollten keinesfalls ohne seine Zustimmung/Einflussnahme auf einer der 4 anberaumten Bürgerversammlungen dokumentiert werden können. Und so eröffnete er gegen 19:00 Uhr die erste Bürgerversammlung seiner seit 2008 andauernden Amtszeit. „Ich stelle fest, die Einladung zur Bürgerversammlung ist form- und fristgerecht ergangen“, man könne …

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