War er doch kurz vor der Stadtratssitzung durch einen Anruf aus der Obersten Baubehörde (OBb), Sachgebiet IID3 darüber informiert worden, dort sei eine Dringlichkeits- e-mail des Geisenfelder Stadtrats Hans Schranner eingegangen, in der um Aufklärung über den Sachverhalt „Umgehungsstraße“ gebeten wurde. Man habe dem Stadtrat keine Auskunft erteilt, ihn jedoch telefonisch auf einen der Stadt zwischenzeitlich per e-mail übermittelten „Vermerk“ verwiesen. Die von der OBb erbetene Auskunft über die Gesprächsinhalte dieser Besprechung müsse sich der Stadtrat von der Stadt einholen.
Dieser besagte „Vermerk“, abgefasst und laut Angaben des Bürgermeisters am 16. März an das Geisenfelder Rathaus übermittelt, enthält die Zusammenfassung einer Besprechung zwischen Bürgermeister Staudter (u.a.) und einem Sachgebietsleiter der Behörde vom 10. März in der OBb. Wichtigstes Ergebnis der Besprechung: Gegenüber früheren, anders lautenden Informationen aus der Obersten Baubehörde, sei nun „der Bau der Nordwestumfahrung unabhängig von der Südwestumfahrung grundsätzlich aus dem FAG-Sonderbaulastprogramm förderfähig“.
Informationen, die besagter Sachgebietsleiter dem bei ihm anfragenden Stadtrat nicht bestätigen wollte, fanden sich jedoch am selben Tag, dem Tag der Stadtratssitzung in einem Artikel der Heimatzeitung.
Unter der Überschrift „Nordspange ja oder nein?“ berichtet die Zeitung davon, nach Angaben des Bürgermeisters gab es dort „die klare Aussage, dass wir den Zuschuss für die Nordspange auch so bekommen werden“ (Anmerkung: Zuschuss auch ohne Bau der Südspange). Und weiter, „Diese Zusage steht weiterhin„, bestätigte Bernhard Zanker als zuständiger Sachgebietsleiter bei der Obersten Baubehörde, gegenüber der GZ“.
Den Stadträten war bis einige Minuten vor der Stadtratssitzung nur der Zeitungsbericht, nicht aber die oben geschilderten Vorgänge, Telefonate und der 3-seitige Besprechungsvermerk der OBb bekannt. Wer jedoch noch die Zeit hatte, die schnell vor der Sitzung verteilten Unterlagen zu begutachteten, fand auch besagten „Besprechungsvermerk“ darunter. Nur ein Schelm käme dabei auf den Gedanken, die Anfrage des Stadtrats Schranner bei der OBb, hätte dies bewirkt.
Somit fanden die Stadträte nicht die nötige Zeit, diesen Vermerk einer kritischen, ca. 15 Millionen Euro angemessenen Würdigung zu unterziehen. Einfacher ausgedrückt: Es war und ist schlicht unmöglich, wenige Minuten vor einer Sitzung mehrere Dokumente in der verbleibenden Zeit komplett zu lesen, geschweige denn sich über Sinn, Inhalt und Aussagekraft einer 3-seitigen Gesprächsnotiz klar zu werden., -Wie weiter unten aufgezeigt wird, dabei auch die „Unverbindlichkeit“ der Passagen über „förderfähig„, „grundsätzlich„, „wäre“ und der dabei nicht genannten Beträge zu erkennen.